Das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz - kurz PUEG - hat Auswirkungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Am 1. Januar 2025 steigen alle Leistungsbeträge in der Pflegeversicherung. Dafür brauchen Sie nichts zu tun, das passiert automatisch. Die neuen Beträge haben wir für Sie zusammengefasst.
Weitere Details
2025 gibt es mehr Geld für alle Pflegeleistungen
Zum 1. Januar 2025 steigen alle Leistungsbeträge der Pflegeversicherung um 4,5 Prozent. Die aktuellen Beträge für die Zeit ab 2025 haben wir weiter unten aufgeschrieben.
Wenn Pflegeleistungen steigen, passiert das immer automatisch. Sie brauchen sich darum nicht zu kümmern.
Höherer Entlastungsbetrag
Der monatliche Entlastungsbetrag steigt Anfang 2025 auf 131 Euro. Bis Ende 2024 liegt er noch bei 125 Euro.
Mehr Pflegegeld
Pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad 2 oder höher erhalten Pflegegeld , wenn sie von Freunden oder Angehörigen zuhause gepflegt werden.
Pflegegrad | Monatliches Pflegegeld ab 2025 |
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2 | 347 Euro (bisher 332 Euro) |
3 | 599 Euro (bisher 573 Euro) |
4 | 800 Euro (bisher 765 Euro) |
5 | 990 Euro (bisher 947 Euro) |
Mehr Geld für Pflege-Sachleistungen
Pflege-Sachleistungen heißen alle Dienstleistungen, die sich um die professionelle Körperpflege und die Versorgung pflegebedürftiger Menschen in ihrem Zuhause drehen. Sie werden von zugelassenen Pflege- und Betreuungsdiensten erbracht.
Pflegegrad | Monatlicher Höchstbetrag für Sachleistungen ab 2025 |
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2 | 796 Euro (bisher 761 Euro) |
3 | 1.497 Euro (bisher 1.432 Euro) |
4 | 1.859 Euro (bisher 1.778 Euro) |
5 | 2.299 Euro (bisher 2.200 Euro) |
Mehr Geld für Kombinationsleistungen
Da die Beträge für Pflegegeld und Pflegesachleistungen steigen, erhöht sich Ihr anteiliges Pflegegeld bei der Kombination aus beiden Leistungen am 1. Januar 2025 auch. An der prozentualen Berechnung hat sich nichts geändert.
Mehr Geld für die Tages- und Nachtpflege
Die Tagespflege und die Nachtpflege ergänzen die Pflege zu Hause. Dort werden pflegebedürftige Personen zeitweise betreut. Wer Pflegegrad 1 hat, kann seinen Entlastungsbetrag für die Tages- und Nachtpflege verwenden.
Pflegegrad | Monatlicher Höchstbetrag für die Tages- und Nachtpflege ab 2025 |
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2 | 721 Euro (bisher 689 Euro) |
3 | 1.357 Euro (bisher 1.298 Euro) |
4 | 1.685 Euro (bisher 1.612 Euro) |
5 | 2.085 Euro (bisher 1.995 Euro) |
Verbesserungen in der Ersatz- und Kurzzeitpflege
Ist die Pflegeperson verhindert? Dann können Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, ab Pflegegrad 2 für bis zu 42 Tage (6 Wochen) pro Kalenderjahr sogenannte Ersatzpflege (oder Verhinderungspflege) beantragen.
Wer für eine begrenzte Zeit in die stationäre Pflege gehen muss, kann Kurzzeitpflege bekommen. Diese gibt es für bis zu 56 Kalendertage (8 Wochen) im Jahr für zu Hause gepflegte Personen mit Pflegegrad 2 oder höher.
Leistung | Jährliche Höchstbeträge ab 2025 |
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Ersatzpflege | 1.685 Euro plus 843 Euro der nicht verbrauchten Kurzzeitpflege (bisher 1.612 Euro plus bis zu 806 Euro der nicht verbrauchten Kurzzeitpflege) |
Kurzzeitpflege | 1.854 Euro plus die nicht verbrauchte Ersatzpflege von 1.685 Euro |
Ab 1. Juli 2025 werden die Jahresbeträge für Ersatz- und Kurzzeitpflege zusammengelegt. So können pflegebedürftige Personen sie flexibel für die Ersatz- oder die Kurzzeitpflege nutzen. Der maximale Leistungsbetrag steigt dann auf 3.539 Euro. Leistungen, die Sie bis 30. Juni 2025 in Anspruch nehmen, werden dann auf den gemeinsamen Leistungsbetrag angerechnet.
Der maximale Zeitraum, in dem die Ersatzpflege und das hälftige Pflegegeld weitergezahlt werden, wird analog der Kurzzeitpflege von 6 auf 8 Wochen angehoben. Die Vorpflegezeit von 6 Monaten entfällt.
Mehr Geld für die vollstationäre Pflege
Wer pflegebedürftig ist und vollstationär in einer Pflege-Einrichtung gepflegt wird, bekommt aus der Pflegeversicherung einen pauschalen Beitrag für die pflegebedingten Heimkosten.
Pflegegrad | Monatlicher Höchstbetrag für die Pflege im Heim ab 2025 |
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1 | 131 Euro (bisher 125 Euro) |
2 | 805 Euro (bisher 770 Euro) |
3 | 1.319 Euro (bisher 1.262 Euro) |
4 | 1.855 Euro (bisher 1.775 Euro) |
5 | 2.096 Euro (bisher 2.005 Euro) |
Mehr Geld für weitere Leistungen
Für alle anderen Leistungen aus der Pflegeversicherung gibt es auch ab 2025 mehr Geld.
Leistung | Höchstbetrag ab 2025 |
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Verbrauchshilfsmittel | 42 Euro im Monat (bisher 40 Euro im Monat) |
vollstationäre Pflege in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen | 278 Euro im Monat (bisher 266 Euro im Monat) |
Wohngruppenzuschlag für ambulant betreute Wohngemeinschaften | 224 Euro im Monat (bisher 214 Euro im Monat) |
Anschubfinanzierung zur Gründung von ambulanten Wohngruppen | einmalig 2.613 Euro pro Person und 10.452 Euro für die gesamte Wohngruppe mit 4 oder mehr Pflegebedürftigen (bisher 2.500 Euro pro Person und 10.000 Euro für die gesamte Wohngruppe mit 4 oder mehr Pflegebedürftigen) |
Wohnumfeld-Verbesserung | einmalig 4.180 Euro pro Person, 16.720 Euro bei 4 oder mehr Pflegebedürftigen pro Haushalt (bisher 4.000 Euro pro Person und 16.000 Euro bei 4 oder mehr Pflegebedürftigen pro Haushalt) |