Für freiwillige Praktika vor und nach dem Studium gelten dieselben Regeln wie für Jobs.
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Familienversichert bleiben
Sie bleiben familienversichert, wenn Ihr Gesamteinkommen die Einkommensgrenze von monatlich 505 Euro (bei einem Minijob 538 Euro) nicht überschreitet.
Überschreiten Sie diese Einkommensgrenze für weniger als 2 Monate innerhalb der letzten 12 Monate? Und das Überschreiten war unvorhergesehen, weil Sie zum Beispiel eine Krankheitsvertretung gemacht haben? Dann kann Ihre Familienversicherung weiter bestehen, wenn Sie in den beiden Monaten des Überschreitens jeweils nicht mehr als 1.076 Euro verdient haben.
Steht dagegen bereits zu Beginn einer Beschäftigung fest, dass die Einkommensgrenze überschritten wird, endet die Familienversicherung sofort.
Mehr Infos finden Sie hier:
Mitglied werden
Werden Sie TK-Mitglied, wenn keine Familienversicherung mehr möglich ist.
Sie werden freiwillig versichert, sofern der Umfang der Beschäftigung einem Minijob oder einer kurzfristigen Beschäftigung entspricht.
Ist der Umfang der Beschäftigung größer, versichern wir Sie als Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer.
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