Der niedrigere Beitrag gilt grundsätzlich, bis Ihnen das Finanzamt den nächsten Einkommensteuerbescheid zustellt. Danach ist dieser neue Bescheid für Ihre Beiträge maßgeblich. Ihr Beitrag ändert sich daher ab dem Folgemonat, nachdem das Finanzamt den Einkommensteuerbescheid ausgestellt hat.