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Nein, die TK legt Ihren neuen Beitrag zunächst vorläufig fest. Welche Beiträge endgültig anfallen, ermittelt die TK später aus Ihrem Einkommensteuerbescheid für das maßgebliche Jahr.

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Unter Umständen erhalten Sie zu viel gezahlte Beiträge von uns zurück. Ist Ihr Einkommen höher als zuvor geschätzt, kann es aber auch dazu kommen, dass Sie Beiträge nachzahlen müssen.