Ihr reduziertes Arbeitseinkommen weisen Sie mit dem Vorauszahlungsbescheid zur Einkommensteuer nach. Falls dort Ihr voraussichtlicher Gewinn nicht explizit aufgeführt ist, reichen Sie der TK die Nachweise ein, die dem Bescheid zugrunde liegen. Aus diesen Belegen muss der Gewinn aus Ihrer selbstständigen Tätigkeit hervorgehen.
Weitere Details
Anderes Einkommen brauchen Sie nicht gesondert nachzuweisen - für sie gilt weiter Ihr letzter Einkommensteuerbescheid.
Reichen Sie Ihre Unterlagen ganz einfach online über die TK-App oder Meine TK ein:
Nachricht an die TKOder senden Sie die Unterlagen an unsere zentrale Großkundenanschrift (eine Straße und Hausnummer sind nicht erforderlich):
Techniker Krankenkasse
20901 Hamburg