Während der Elternzeit und wenn Sie Mutterschafts- oder Elterngeld erhalten, sind Sie weiter bei uns versichert - oft sogar beitragsfrei.
Weitere Details
Pflichtversicherte Arbeitnehmende
- Sie bleiben bei uns beitragsfrei versichert, solange Sie in Elternzeit sind. Voraussetzung: Sie sind in dieser Zeit weiter beschäftigt.
- Arbeiten Sie Teilzeit, können Beiträge anfallen. Diese richten sich nach Ihrem Teilzeiteinkommen - es gelten die allgemeinen Beitragssätze für Arbeitnehmer .
Freiwillig versicherte Arbeitnehmende
- Sie sind bei uns beitragsfrei versichert, wenn Sie ohne Ihr Beschäftigungsverhältnis einen Anspruch auf Familienversicherung hätten.
- Trifft das nicht zu, müssen Sie Beiträge zahlen.
- Weitere Informationen finden Sie unter Häufige Fragen für freiwillig Versicherte und Beiträge für freiwillig versicherte Arbeitnehmer in Elternzeit .
Mehr zum Thema Elternzeit, Elterngeld und weiteren Leistungen für Familien:
Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend