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Kontakt

Während der Elternzeit und wenn Sie Mutterschafts- oder Elterngeld erhalten, sind Sie weiter bei uns versichert - oft sogar beitragsfrei. 

Weitere Details

Pflichtversicherte Arbeitnehmende

  • Sie bleiben bei uns beitragsfrei versichert, solange Sie in Elternzeit sind. Voraussetzung: Sie sind in dieser Zeit weiter beschäftigt.
  • Arbeiten Sie Teilzeit, können Beiträge anfallen. Diese richten sich nach Ihrem Teilzeiteinkommen - es gelten die allgemeinen Beitragssätze für Arbeitnehmer .

Freiwillig versicherte Arbeitnehmende

Mehr zum Thema Elternzeit, Elterngeld und weiteren Leistungen für Familien:

Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend