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Kontakt

Es kommt darauf an, wie Sie bei uns versichert sind. Erfahren Sie hier, in welchen Fällen Sie Beiträge bezahlen müssen.

Weitere Details

Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer

Wenn Sie pflichtversicherte Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer sind und Sie während der Elternzeit kein Einkommen haben, brauchen Sie keine Beiträge zu zahlen. Es sei denn, Sie arbeiten in Teilzeit. Dann zahlen Sie gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber die Beiträge, die auf das Gehalt für die Teilzeitstelle anfallen.

Wenn Sie freiwillig versicherte Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer sind und Sie Anspruch auf Familienversicherung hätten, wenn Sie nicht als Arbeitnehmer:in selbst versichert wären, sind Sie ebenfalls beitragsfrei. Informationen zur Familienversicherung finden Sie hier:

Häufige Fragen zur Familienversicherung

Wenn Sie als freiwillig versicherte Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Familienversicherung haben, müssen Sie sich freiwillig versichern und Beiträge bezahlen. Weitere Informationen, zum Beispiel zur Beitragshöhe finden Sie hier:

Ich bin freiwillig versicherte:r Arbeitnehmer:in in Elternzeit. Wie hoch ist mein Beitrag?

Keine Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer

Studierende, Selbstständige und nicht Erwerbstätige zahlen ihre Beiträge weiter wie zuvor. Sie haben keinen Anspruch auf Elternzeit. Das Elterngeld selbst ist allerdings beitragsfrei.

Arbeitslose

Erhalten Sie Arbeitslosengeld I, brauchen Sie während der Zeit, in der Sie Elterngeld bekommen, keine Beiträge zu zahlen. Beziehen Sie Bürgergeld, zahlt das Jobcenter während dieser Zeit Ihre Beiträge weiter. Anspruch auf Elternzeit haben Sie in beiden Fällen nicht.