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Die nachfolgende Tabelle zeigt Ihnen die Leistungen der TK-Pflegeversicherung für den Pflegegrad 3 auf einen Blick.

Weitere Details

Leistungsübersicht Pflegegrad 3
LeistungBetrag
Unterstützung durch einen Pflegedienst (Pflegesachleistungen) Bis zu 1.497 Euro monatlich
Pflegegeld  bei Pflege durch eine private Pflegeperson599 Euro monatlich
Kombinationsleistung Kombination von Pflegesachleistung und Pflegegeld. Der monatliche Betrag errechnet sich aus den prozentualen Anteilen der Pflege durch den Pflegedienst und der Betreuung durch eine private Pflegeperson. 
Beratungseinsatz von Pflegefachkräften
  • Einmal pro Halbjahr verpflichtend, wenn Sie nur Pflegegeld bekommen.
  • Einmal pro Halbjahr möglich, wenn Sie Pflegesachleistungen oder Kombinationsleistungen erhalten.
Pflegeberatung kostenlos
Entlastungsbetrag verwendbar für:Bis zu 131 Euro monatlich
  • Angebote zur Unterstützung im Alltag
 
für Eigenanteile für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten
für Eigenanteile für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten
Tages- und Nachtpflege Bis zu 1.357 Euro monatlich
Ersatzpflege *Bis zu 1.685 Euro für 42 Tage pro Kalenderjahr, plus bis zu 843 Euro der nicht verbrauchten Kurzzeitpflege.
Kurzzeitpflege Bis zu 1.854 Euro für 56 Tage pro Kalenderjahr, plus bis zu 1.685 Euro der nicht verbrauchten Ersatzpflege.
Vollstationäre Pflege
  • 1.319 Euro monatlich als Kosten-Pauschale für Pflege, Betreuung und medizinische Behandlungspflege
  • Zuschuss zum Eigenanteil an den pflegebedingten Aufwendungen von 15 bis 75 %, abhängig von der Dauer der vollstationären Pflege
Vollstationäre Pflege in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen15 Prozent des Heimentgelts, bis zu 278 Euro monatlich
Pflege-Hilfsmittel
  • Verbrauchshilfsmittel bis zu 42 Euro monatlich
  • Hausnotruf Zuschuss von maximal 25,50 Euro monatlich
  • Technische Pflege-Hilfsmittel: Keine Begrenzung. Für Versicherte ab 18 Jahren fällt eine Zuzahlung in Höhe von zehn Prozent der Kosten an. Sie beträgt höchstens 25 Euro je Hilfsmittel.
Wohnumfeld-Verbesserung
  • Bis zu 4.180 Euro
  • Bis zu 16.720 Euro bei mehreren Pflegebedürftigen pro Haushalt
Wohngruppenzuschlag für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngemeinschaften 224 Euro monatlich
Anschubfinanzierung zur Gründung von ambulanten WohngruppenBis zu 2.613 Euro pro Person, bis zu 10.452 Euro für die gesamte Wohngruppe. Einmaliger Zuschuss unter bestimmten Voraussetzungen für die altersgerechte oder barrierearme Umgestaltung.

* Ab 01.01.25: Personen, die zu Beginn der Ersatzpflege Pflegegrad 4 oder 5 haben und jünger als 25 Jahre sind haben Anspruch auf bis zu 3.539 Euro pro Kalenderjahr.

Beihilfeberechtigte bekommen Leistungen aus der Pflegeversicherung nur zur Hälfte gezahlt. In der Regel übernimmt die Beihilfe die restlichen Kosten oder einen Teil davon.