Die nachfolgende Tabelle zeigt Ihnen die Leistungen der TK-Pflegeversicherung für den Pflegegrad 5 auf einen Blick.
Weitere Details
Leistung | Betrag |
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Unterstützung durch einen Pflegedienst (Pflegesachleistungen) | Bis zu 2.299 Euro monatlich |
Pflegegeld bei Pflege durch eine private Pflegeperson | 990 Euro monatlich |
Kombinationsleistung | Kombination von Pflegesachleistung und Pflegegeld. Der monatliche Betrag errechnet sich aus den prozentualen Anteilen der Pflege durch den Pflegedienst und der Betreuung durch eine private Pflegeperson. |
Beratungseinsatz von Pflegefachkräften |
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Pflegeberatung | kostenlos |
Entlastungsbetrag verwendbar für: | Bis zu 131 Euro monatlich |
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für Eigenanteile für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten | |
für Eigenanteile für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten | |
Tages- und Nachtpflege | Bis zu 2.085 Euro monatlich |
Ersatzpflege * | Bis zu 1.685 Euro für 42 Tage pro Kalenderjahr, plus bis zu 843 Euro der nicht verbrauchten Kurzzeitpflege. |
Kurzzeitpflege | Bis zu 1.854 Euro für 56 Tage pro Kalenderjahr, plus bis zu 1.685 Euro der nicht verbrauchten Ersatzpflege. |
Vollstationäre Pflege |
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Vollstationäre Pflege in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen | 15 Prozent des Heimentgelts, bis zu 278 Euro monatlich |
Pflege-Hilfsmittel |
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Wohnumfeld-Verbesserung |
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Wohngruppenzuschlag für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngemeinschaften | 224 Euro monatlich |
Anschubfinanzierung zur Gründung von ambulanten Wohngruppen | Bis zu 2.613 Euro pro Person, bis zu 10.452 Euro für die gesamte Wohngruppe. Einmaliger Zuschuss unter bestimmten Voraussetzungen für die altersgerechte oder barrierearme Umgestaltung. |
* Ab 01.01.25: Personen, die zu Beginn der Ersatzpflege Pflegegrad 4 oder 5 haben und jünger als 25 Jahre sind haben Anspruch auf bis zu 3.539 Euro pro Kalenderjahr.
Beihilfeberechtigte bekommen Leistungen aus der Pflegeversicherung nur zur Hälfte gezahlt. In der Regel übernimmt die Beihilfe die restlichen Kosten oder einen Teil davon.