Die Preise für die Tagespflege oder Nachtpflege unterscheiden sich alle etwas. Sie hängen zum Beispiel davon ab, welchen Pflegegrad Sie haben, wo sich die Einrichtung befindet oder ob sie einen Schwerpunkt hat. Wir bezuschussen sie bis zu einem monatlichen Höchstbetrag, wenn Sie Pflegegrad 2 oder höher haben und zu Hause gepflegt werden. Im Folgenden haben wir die Höchstbeträge aufgeschrieben.
Weitere Details
Pflegegrad | Monatlicher Höchstbetrag |
---|---|
1 | bis zu 125 Euro |
2 | bis zu 689 Euro |
3 | bis zu 1.298 Euro |
4 | bis zu 1.612 Euro |
5 | bis zu 1.995 Euro |
Entweder rechnet die Einrichtung direkt mit uns ab. Oder Sie bezahlen die Rechnungen und wir erstatten Ihnen die Kosten dann bis zum Höchstbetrag. Bitte schicken Sie Ihre Rechnung online als Nachricht an die TK oder mit der Post an
Techniker Krankenkasse
20902 Hamburg
Gut zu wissen: Ihr Pflegegeld, Ihre Kombinationsleistungen oder Ihre Pflegesachleistungen bekommen Sie wie gewohnt weiter. Der Zuschuss für die Tagespflege oder Nachtpflege ist zusätzlich.
Einen Teil zahlen Sie selbst
Alles, was über den Höchstbetrag hinausgeht, müssen Sie selbst zahlen. Dafür bekommen Sie eine Rechnung. Einen kleinen Eigenanteil für Unterkunft, Verpflegung und sogenannte Investitionskosten müssen Sie immer selbst zahlen.
Tipp: Falls Sie Ihren Entlastungsbetrag von monatlich 125 Euro noch nicht anders genutzt haben, können Sie diesen für den Eigenanteil verwenden. Schicken Sie uns dafür einfach Ihre Eigenanteils-Rechnung an die Adresse oben.