Abhängig von Ihrer Versicherung übermitteln entweder Ihr Arbeitgeber, die Rentenversicherung oder wir diese Daten auf elektronischem Weg direkt an das Finanzamt. Dazu wird lediglich Ihre individuelle Identifikationsnummer, die sogenannte Steuer-ID benötigt.
Weitere Details
Wenn Sie Arbeitnehmer sind, übermittelt Ihr Arbeitgeber die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Dies geschieht automatisch mit der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung an die Finanzverwaltung. Das gilt auch für freiwillig versicherte Arbeitnehmer, bei denen der Arbeitgeber die Beiträge an die Krankenkasse abführt.
Wenn Sie eine Rente über die gesetzliche Rentenversicherung erhalten, übernimmt der Rentenversicherungsträger die Meldung an die Finanzverwaltung.
Wenn Sie Ihre Beiträge direkt an uns zahlen, übermitteln wir die Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung an die Finanzbehörden. Dies gilt auch für TK-Wahltarife oder Prämienzahlungen aus den TK-Bonusprogrammen (mit Ausnahme der TK-Gesundheitsdividende).
Nur die jeweils meldende Stelle kann Ihnen eine entsprechende Bescheinigung über die übermittelten Daten ausstellen. Von uns erhalten Sie diese jeweils automatisch bis Ende Februar des Folgejahres.