You can also use our website in English - change to English version
Kontakt
Startseite Versicherung Beitrag & Zusatztarife Beitrag und Beitragssätze Krankenkassen-Beiträge und Steuererklärung Muss ich der Übermittlung der Beiträge an das Finanzamt zustimmen?
Muss ich der Übermittlung der Beiträge an das Finanzamt zustimmen? Für Steuerjahre ab 2019 wurde die Datenübermittlung für die Krankenkassen als meldepflichtige Stellen verpflichtend eingeführt. Wir kümmern uns um alles und übersenden Ihnen eine Bescheinigung mit den Daten, die wir für Sie an Ihr Finanzamt übermitteln.
Für die Steuerjahre 2010 bis 2018 musste in die Datenübermittlung entweder schriftlich eingewilligt werden oder aber es bestand ein Widerspruchsrecht. Was genau in Ihrem Fall zutraf, können Sie unseren jeweiligen Bescheinigungen entnehmen.Nicht erteilte Zustimmungen und erhobene Widersprüche gelten aufgrund einer gesetzlichen Änderung nur bis zum Steuerjahr 2018. Ab dem Steuerjahr 2019 sind alle Beitragsdaten an die Finanzverwaltung zu übermitteln.
Ihre Eingaben werden zurückgesetzt in Minuten Sie haben länger keine Aktion durchgeführt. Zu Ihrer Sicherheit werden die von Ihnen eingegebenen Daten in Kürze gelöscht.