Für Steuerjahre ab 2019 wurde die Datenübermittlung für die Krankenkassen als meldepflichtige Stellen verpflichtend eingeführt. Wir kümmern uns um alles und übersenden Ihnen eine Bescheinigung mit den Daten, die wir für Sie an Ihr Finanzamt übermitteln.
Weitere Details
Für die Steuerjahre 2010 bis 2018 musste in die Datenübermittlung entweder schriftlich eingewilligt werden oder aber es bestand ein Widerspruchsrecht. Was genau in Ihrem Fall zutraf, können Sie unseren jeweiligen Bescheinigungen entnehmen.
Nicht erteilte Zustimmungen und erhobene Widersprüche gelten aufgrund einer gesetzlichen Änderung nur bis zum Steuerjahr 2018. Ab dem Steuerjahr 2019 sind alle Beitragsdaten an die Finanzverwaltung zu übermitteln.