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Hierbei ist wichtig zu wissen, dass nicht alle Tabletten geteilt werden können. Nicht jede Kerbe ist auch eine Bruchrille. Es gibt zum Beispiel sogenannte "Schmuckkerben". Um sicherzugehen, dass Ihre Tablette teilbar ist, sollten Sie in der Packungsbeilage nachlesen. Auch Ihr TK-ArzneimittelPartner oder die Mitarbeitenden der Apotheke können Sie hierzu beraten.

Teilen ohne Hilfsmittel

Grundsätzlich können teilbare Tabletten auch ohne Hilfsmittel korrekt gespalten werden. Legen Sie dafür die Tablette auf eine glatte und stabile Oberfläche. Üben Sie mit einem Finger von oben Druck auf die Bruchkerbe aus. Manche Tablettenarten lassen sich jedoch besser mit beiden Händen teilen.

Tabletten teilen mit Hilfsmittel

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Achtung: Teilen Sie Ihre Tabletten niemals mit dem Messer! Dies führt zu ungleichen Tablettenstücken mit unterschiedlichen Wirkstärken.




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 Mit einem Tablettenteiler spalten Sie Ihre Tabletten einfach und sicher. Dabei ist es wichtig, dass die Tablette richtig im Teiler liegt, damit sie korrekt gespalten wird.

Welche Tabletten dürfen nicht geteilt werden?

Sogenannte Retardtabletten geben den Wirkstoff nicht auf einmal, sondern gleichmäßig über einen längeren Zeitraum ab. Retardtabletten dürfen nicht geteilt werden, da sonst die gesamte Wirkstoffmenge auf einmal freigesetzt wird. Die Wirkdauer nimmt ab und dies kann zu einer Überdosierung inklusive Nebenwirkungen führen.

Auch magensaftresistente Tabletten dürfen nicht geteilt werden. Diese Tablettenart ist durch eine spezielle Beschichtung vor der Magensäure geschützt und löst sich erst im Dünndarm auf. Solche Tabletten werden eingesetzt, um einen säure-empfindlichen Wirkstoff vor Zersetzung zu schützen oder um eine übermäßige Reizung der Magenschleimhaut durch einen bestimmten Wirkstoff zu verhindern.

Durch eine Teilung würden diese Tabletten wirkungslos werden, da der Wirkstoff zerstört wird. Zudem ist der Schutz der Magenschleimhaut nicht mehr gewährleistet.