Hautkrebs-Früherkennung in Bremen
Besonderes Behandlungsangebot
TK-Versicherte können bereits ab einem Alter von 15 Jahren an einer Früherkennungs-Untersuchung für Hautkrebs teilnehmen.
Besondere Behandlungsangebote der TK
Mehr erfahren zu besonderen BehandlungsangebotenDas Wichtigste in Kürze
- Untersuchungsbereich: Ausschluss von Hautkrebs
- Untersuchungsmethoden: Hautkrebs-Früherkennung, Ganzkörperuntersuchung, Auflichtmikroskopie / Dermatoskopie
- Behandlungsregion: Bremen
- Zugangsmöglichkeit: bundesweit
Bitte beachten Sie, dass für die Übernahme der Fahrkosten die gesetzliche Regelung gilt.
Details zur Behandlung
Wir haben mit der Kassenärztlichen Vereinigung einen speziellen Vertrag abgeschlossen. Danach können Sie bereits zwischen 15 und 34 Jahren bei den am Vertrag teilnehmenden Hautärzt:innen alle 24 Monate die Hautkrebs-Früherkennungsuntersuchung wahrnehmen. Die gesetzlichen Hautkrebs-Screenings ohne besondere Regelung beginnen erst ab dem Alter von 35 Jahren.
Bei dieser Untersuchung wird Ihre Krankengeschichte erhoben und Ihre Haut gründlich von Kopf bis Fuß begutachtet. Die Ärztin oder der Arzt bespricht das Ergebnis mit Ihnen. Auffällige Hautveränderungen werden, soweit noch nicht geschehen, durch eine Hautärztin oder einen Hautarzt weiter untersucht.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Die Früherkennungs-Untersuchung ist bereits ab 15 Jahren bis zum Alter von 34 Jahren alle 24 Monate möglich.
- Die Untersuchung zur Hautkrebsfrüherkennung erfolgt nach anerkannten wissenschaftlichen Leitlinien.
- Hautkrebs kann so früh erkannt und in der Regel erfolgreich behandelt werden.
So nehmen Sie teil
Ihre Teilnahme ist freiwillig.
Nach dem Erstgespräch in der am Vertrag teilnehmenden Praxis unterschreiben Sie eine "Teilnahme-Erklärung zur Besonderen Versorgung". Diese geben Sie dort zurück. Alternativ besteht die Möglichkeit, dass Sie sich in der Praxis über Ihr Smartphone oder ein Tablet durch Scannen eines QR-Codes auf der Teilnahme-Erklärung elektronisch in den Vertrag einschreiben.
Bindungsfrist
Während der Behandlung sind Sie an die am Vertrag teilnehmenden Praxen gebunden. Ihre Behandlung und die Bindungsfrist enden mit Abschluss der Untersuchung.
Unabhängig davon können Sie Ihre Teilnahme jederzeit beenden, sofern ein wichtiger Grund vorliegt.
So nehmen Sie Kontakt auf
Sie möchten wissen, welche Praxen in Ihrer Nähe an diesem Behandlungsangebot teilnehmen? Gern senden wir Ihnen eine Übersicht per Post zu:
TK-ServiceTeam
Tel. 0800 - 285 85 85
Oder Sie wenden sich direkt an die koordinierende Stelle:
Kassenärztliche Vereinigung
Schwachhauser Heerstr. 26 - 28
28209 Bremen
Tel. 04 21 - 34 04-0
Fragen zum Behandlungsangebot
Unser Team vom TK-PatientenService berät Sie gern:
Tel. 040 - 46 06 62 01 70
Mo. - Do. 8 - 18 Uhr
Fr. 8 - 16 Uhr