Nichts kann gute ärztliche Versorgung ersetzen. Doch gesundheitliche Selbsthilfe stellt eine wichtige Ergänzung zu medizinischer Behandlung dar: Mit anderen Betroffenen zu reden, Erfahrungen und Erkenntnisse auszutauschen, nicht alleine zu sein, hilft vielen Menschen, mit Krankheiten umzugehen oder sie zu bewältigen.

Die TK in Berlin und Brandenburg unterstützt deshalb auch 2025 Selbsthilfeprojekte in Berlin und Brandenburg mit einer Rekordsumme von fast 275.000 Euro.

Das sind 1,36 Euro pro Versicherte und Versichertem, mit der die TK in Berlin und Brandenburg vor allem innovative und technisch unterstützende Projekte fördert. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf Selbsthilfe-Angeboten, die die Aufklärung über die Erkrankung und mögliche Folgeerkrankungen beinhalten und den Einfluss von Ernährung und Sport in den Blick nehmen. Im Fokus stehen hierbei insbesondere Kinder und Jugendliche.

Entsprechende Anträge können bis zum 31. März 2025 gestellt werden.

15,8 Millionen Euro Unterstützung von der TK bundesweit 

Die Förderung der Arbeit von Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen geschieht im Rahmen des § 20h des fünften Sozialgesetzbuches (SGB V).  
Für die von den gesetzlichen Krankenkassen zur Verfügung gestellten Fördermittel gibt es zwei Antragsarten: 
•    Projektförderung, die von den einzelnen Krankenkassen gezahlt wird 
•    Pauschalförderung, die kassenartenübergreifend ausgezahlt wird
Bundesweit beläuft sich die Selbsthilfe-Förderung der TK im Jahr 2025 auf 15,8 Millionen Euro. Davon werden 70 Prozent für die Pauschalförderung und 30 Prozent für die Projektförderung eingesetzt.

Förderung in Berlin und Brandenburg im Jahr 2024

Die TK hat im Jahr 2024 folgende Selbsthilfeorganisationen auf Länderebene gefördert:

Förder­mit­t­el­emp­fänger 2024 Berlin

Liste der Selbsthilfegruppen und -verbände, die in Berlin im Rahmen der Projektförderung im Jahr 2024 gefördert wurden.

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Förder­mit­t­el­emp­fänger 2024 Bran­den­burg

Liste der Selbsthilfegruppen und -verbände, die in Brandenburg im Rahmen der Projektförderung im Jahr 2024 gefördert wurden.

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Informationen zur Antragstellung

Anträge auf Förderung können bis 31. März eines Jahres gestellt werden. 


Ansprechpartnerin für die Projektförderung in Berlin und Brandenburg ist:
Christiane Möller 
Postfach 44 
10121 Berlin 
Telefon: 030 - 245 47-520 
Fax: 030 - 245 47-500 
christiane.moeller@tk.de 

Weitere Informationen und Antragsformulare erhalten Sie auf der Internetseite des Verbandes der Ersatzkrankenkassen (vdek).