Informationen zur Selbsthilfeförderung in Hamburg
Artikel aus Hamburg
Die Techniker Krankenkasse (TK) fördert die Arbeit von Selbsthilfeorganisationen und -kontaktstellen. Dies geschieht im Rahmen des § 20h des fünften Sozialgesetzbuches (SGB).
Die Selbsthilfebewegung nimmt nach Ansicht der TK einen festen Platz in unserem Gesundheits- und Sozialsystem ein. Sie ergänzt in vielfältiger und wirksamer Weise die professionellen Angebote der gesundheitlichen Versorgung. Daher unterstützen wir seit Jahren Selbsthilfeinitiativen und ihre Projekte zum Thema "Hilfe zur Selbsthilfe".
Mit einer Gesetzesänderung im Jahr 2019 hat die Politik beschlossen, dass ab 2020 70 Prozent der Selbsthilfefördermittel für die Pauschalförderung zur Verfügung stehen sollen. Vor der Gesetzesänderung waren es 50 Prozent. Für das Jahr 2024 ist ein Betrag von 1,28 Euro pro Versichertem festgelegt. Weitere Hinweise der Ersatzkassen zur Selbsthilfeförderung auf Landesebene gibt es auf der Internetseite des vdek.
Förderung landesweiter Selbsthilfeorganisationen
Die Förderung erfolgt durch zwei Förderstränge:
- Pauschalförderung, die kassenübergreifend ausgezahlt wird und
- Projektförderung, die von den einzelnen Krankenkassen gezahlt wird.
Kassenindividuelle Projektförderung
Die TK hat ein besonderes Interesse an innovativen Projekten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe, die nachhaltig wirken und helfen, die medizinische Versorgung zu ergänzen und damit zu verbessern. Projektanträge im Rahmen der kassenindividuellen Förderung können direkt an die TK in Hamburg gestellt werden. Ansprechpartner für Projektförderung der Selbsthilfeorganisationen auf Landesebene ist die TK-Landesvertretung Hamburg.
Kontakt
Sven Oswald
Steinstraße 27
20095 Hamburg
Telefon 040 - 69 09-55 21
Fax 040 - 69 09-55 55
E-Mail: sven.oswald@tk.de
Für 2024 stellt die TK für die kassenindividuelle Projektförderung der landesweiten Selbsthilfeorganisationen in Hamburg rund 107.500 Euro zur Verfügung. Im Jahr 2023 hat die TK in Hamburg folgende Selbsthilfeorganisationen auf Landesebene gefördert:
Kassenartenübergreifende Pauschalförderung
Für die Pauschalförderung der Selbsthilfeorganisationen auf der Landesebene in Hamburg ist die Koordinierungsstelle der gesetzlichen Krankenversicherung zur Selbsthilfeförderung in Hamburg zuständig. Antragsunterlagen, Transparenzberichte und weitere Informationen gibt es online unter:
Pauschalförderung von Selbsthilfekontaktstellen
Die Kontakt- und Informationsstellen für Selbsthilfegruppen in Hamburg (KISS Hamburg) wird von der Hansestadt Hamburg sowie den gesetzlichen Krankenkassen in Hamburg durch Finanzmittel gefördert.
Die Förderung durch die gesetzlichen Krankenkassen erfolgt grundsätzlich krankenkassenübergreifend. Es handelt sich um eine pauschale Förderung. Weitere Informationen hierzu gibt es auf der Internetseite von KISS Hamburg: