Die Telemedizin ist für die hochwertige und flächendeckende medizinische Versorgung des ländlichen Raumes zum Beispiel in Bayern von besonderer Bedeutung. Diese Einschätzung wird auch über die Grenzen des Freistaates hinaus geteilt.

Schlaganfallnetzwerke

Jedes Jahr erleiden rund 60.000 Menschen in Bayern einen Schlaganfall. Im Bayerischen Krankenhausplan sind für deren Behandlung derzeit 19 spezialisierte Schlaganfallstationen ausgewiesen. Damit diese überregionale, medizinisch hochkompetente Hilfe noch schneller bei der Patientin oder beim Patienten ankommt, wurden in Bayern zudem telemedizinische Schlaganfallnetzwerke aufgebaut.

Das telemedizinische Netzwerk rettet Leben

Bei einem telemedizinischen Netzwerk werden überregionale Leitstellen zum Beispiel an Unikliniken mit regionalen Krankenhäusern in der weiteren Umgebung zusammengeschlossen. In jedem teilnehmenden Krankenhaus sind lokale Schlaganfallteams mit speziell geschulten Ärztinnen und Ärzten, Therapeutinnen und Therapeuten sowie Pflegekräften vorhanden. Durch die telemedizinische Konsultation kann jederzeit fachlicher Rat aus der Leitstelle beigezogen werden.

Chris­tian Bredl

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Leiter der TK-Landesvertretung Bayern

Mittels videogestützter Fernuntersuchung, Begutachtung der CT-/MRT-Bilder und Falldiskussion kann die Expertin und der Experte in der Leitstelle direkt die therapeutischen Entscheidungen in den Krankenhäusern des Netzwerks unterstützen - und gemeinsam mit den dortigen Kolleginnen und Kollegen Leben retten.

Blinddarm-Patient finanziert Schlaganfall-Patient

Doch so wie die Telemedizin derzeit finanziert wird, hat sie keine Zukunft. Denn die telemedizinische Versorgung beispielsweise von Schlaganfallpatientinnen und -patienten wird weder patientenbezogen noch deutschlandweit einheitlich vergütet. 

Derzeit bezahlen die Krankenkassen diese Netzwerke teilweise über sogenannte Zentrumszuschläge, die aus allen Behandlungsfällen der Klinik, an der die telemedizinische Leitstelle angesiedelt ist, generiert werden. Das heißt, die Patientin oder der Patient, die oder der im Uniklinikum am Blinddarm operiert wird, finanziert die telemedizinische Betreuung der Schlaganfall-Patientin oder des Schlaganfall-Patienten in einem Krankenhaus auf dem Land mit.

Was solidarisch klingt, führt auch zu Verzögerungen und Hemmnissen bei der Gründung neuer Netzwerke. Bundeslandübergreifende Netzwerke können derzeit nicht realisiert werden. Das kann dramatische Auswirkungen zum Beispiel für Notfall-Patientinnen und -Patienten mit Schlaganfall in grenznahen Gebieten haben.

Was solidarisch klingt, führt auch zu Verzögerungen und Hemmnissen bei der Gründung neuer Netzwerke. 
Christian Bredl, Leiter der TK-Landesvertretung Bayern

Patientenbezogen vergüten

Hinzu kommt: In keinem Gesetz ist festgehalten, wie telemedizinische Netzwerke zu finanzieren sind. Diese Lücke ist dringend zu schließen. Dabei ist zwingend eine transparente und patientenbezogene Vergütung vorzunehmen, zum Beispiel eine gesonderte Pauschale für das telemedizinische Konsil. Das die Patientin und den Patienten behandelnde Krankenhaus kann dann die Pauschale gegenüber der Krankenkasse abrechnen und vergütet wiederum die telemedizinische Beratung als "Leistung Dritter" gegenüber der telemedizinischen Leitstelle.

Telemedizin als Medizin mit Zukunft

Wir haben bereits die Initiative ergriffen und die Einführung einer entsprechende Pauschale bei den dafür auf Bundesebene zuständigen Stellen angeregt. Erst wenn die Finanzierung der Telemedizin wie beschrieben gestaltet und damit transparent und verursachungsgerecht ist, kann man Telemedizin als Medizin mit Zukunft bezeichnen.

Verursachungsgerecht und transparent finanziert: Pilotprojekt Flying Interventionalist

Übrigens: Seit 1. Februar 2018 wird im Rahmen des Schlaganfall-Netzwerkes TEMPiS ein weltweit einzigartiges Pilotprojekt namens Flying Interventionalist getestet. Benötigt eine Patientin oder ein Patient eine so genannte Thrombektomie, fliegt die Ärztin oder der Arzt mit dem Hubschrauber zur Patientin oder zum Patienten in die Netzwerk-Klinik auf dem Land. Bei diesem Projekt ist es den Krankenkassen gelungen, die Finanzierung patientenbezogen und verursachungsgerecht zu organisieren. Momentan ist geplant, das Projekt in die Regelversorgung zu überführen.