Wer hat Zugriff auf die Akte?
Artikel
Auf die elektronische Patientenakte haben ausschließlich die Versicherten selbst Zugriff. Niemand außer dem Nutzer hat Einblick in die Daten. Alle Aktionen innerhalb der Akte funktionieren nur, wenn die Versicherten ihre Zustimmung gegeben haben.
Datenfreigabe für Ärztinnen und Ärzte
Die Nutzer von TK-Safe entscheiden, welche Daten sie in ihrer ePA speichern und ob sie sie für ihre Ärzte zur Einsicht freigeben möchten. Es ist für die Versicherten jederzeit möglich, Dokumente aus ihrer ePA zu löschen oder die gesamte Akte zu löschen. Wenn Patienten Informationen mit ihren Ärzten teilen möchten, müssen sie ihnen dafür in der ePA die Berechtigung erteilen. Berechtigung kann per Smartphone erfolgen, wenn Patienten in ihre Akte eingeloggt sind oder vor Ort in der Praxis. Dort erfolgt die Authentifizierung über das Kartenterminal mit der elektronischen Gesundheitskarte in Kombination mit einer PIN.
Transparenz über Akteneinsicht
Nutzer von TK-Safe bekommen bei jedem Dokumenten-Upload angezeigt, wer aktuell auf die Dokumente Zugriff hat. Sie können jederzeit Dokumente aus der ePA herunterladen, in die Akte hochladen oder löschen. Ebenso können sie Zugriffsberechtigungen für Ärzte jederzeit widerrufen, neu vergeben oder zeitlich befristen. Über eine separate Protokollierungsfunktion können die Nutzer nachvollziehen, wer wann Einsicht in ihre Dokumente genommen hat.
In unserer Mediathek finden Sie Bild- und Videomaterial zur elektronischen Patientenakte:
TK-Safe - die elektronische Patientenakte (ePA) der TK
Wie bekomme ich TK-Safe auf mein Smartphone?
Mehr zu TK-Safe
Was ist die elektronische Patientenakte? Wie funktioniert TK-Safe? Welche Vorteile haben Versicherte davon? Weitere Informationen hierzu gibt es im Überblick zu TK-Safe .