Die Arzneimittel-Rabattverträge haben sich als effektives Mittel zur wettbewerblichen Preisgestaltung von Generika bewährt. Ganz im Sinne der Versicherten stellen diese Ausschreibungen sicher, dass die Versorgung zu einem wirtschaftlich angemessenen Preis erfolgt. In ihrer bisherigen Logik greifen die Rabattverträge jedoch zu kurz, da die vorhandenen Instrumente nicht ausreichen, um Lieferengpässe frühzeitig zu erkennen und die vereinbarten Lieferverpflichtungen gegenüber den Pharmaunternehmen durchzusetzen.

Für eine sichere Versorgung

Die TK schlägt deshalb vor, die Rabattverträge zu verpflichtenden Lieferverträgen weiterzuentwickeln, die strengere Anforderungen an die Lieferfähigkeit der Arzneimittel und die Diversifikation der Lieferketten stellen. Dazu gehören präventive Maßnahmen wie die Lagerung eines Mindestbestands sowie die Bevorzugung zuverlässiger Lieferanten durch ein Punktesystem. Weitere Vorschläge beinhalten die Förderung von EU-Standorten und Nachhaltigkeitsanforderungen in den Lieferverträgen. Generell muss gelten: Zahlt die Versichertengemeinschaft mehr Geld für Arzneimittel, muss sie dafür auch mehr Leistung in Form einer höheren Liefersicherheit erhalten. 
 

Vom Rabatt­ver­trag zum Liefer­ver­trag

Das Bild ist noch nicht vollständig geladen. Falls Sie dieses Bild drucken möchten, brechen Sie den Prozess ab und warten Sie, bis das Bild komplett geladen ist. Starten Sie dann den Druckprozess erneut.

Mehr zum Thema