Nein, das geht nicht. Unbefristete Beschäftigungen kann man nicht nachträglich in befristete umwandeln. Wer einen unbefristeten Arbeitsvertrag hat, kann nicht kurzfristig beschäftigt sein.
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Wenn Beschäftigte mehr als 538 Euro (2023: 520 Euro) im Monat verdienen, müssen sie Beiträge zur Sozialversicherung zahlen, selbst wenn sie nach einem Monat wieder kündigen.
Auch wenn Sie einen Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin regelmäßig immer wieder für kurze Zeitabschnitte beschäftigen, zum Beispiel als sogenannte "Ultimoaushilfe", können Sie diese Beschäftigung nicht als kurzfristig einstufen. Das geht auch dann nicht, wenn die beschäftigte Person insgesamt weniger als die regulären Zeitgrenzen von drei Monaten oder 70 Arbeitstagen pro Kalenderjahr bei Ihnen arbeitet. Diese Beschäftigten können Sie aber in einem Minijob einsetzen.
Video: Beschäftigung von Saisonarbeitskräften
Sie haben weitere Fragen? In unserem Webinarmitschnitt haben wir wichtige Informationen zu Saisonarbeitskräften zusammengefasst.