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Wenn Arbeitgeber in den Monaten Januar bis März Einmalzahlungen an ihre Beschäftigten leisten, müssen sie die Märzklausel beachten. Anhand eines Rechenbeispiels zeigen wir, wie die Märzklausel funktioniert.

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In der Beitragsberechnung gehören Einmalzahlungen grundsätzlich zu dem Monat, in dem sie ausgezahlt werden. Unter bestimmten Umständen müssen sie jedoch dem Vorjahr zugerechnet werden, und zwar wenn 

  • die Einmalzahlung in der Zeit vom 1. Januar bis zum 31. März gezahlt wird
  • die versicherungspflichtige Beschäftigung bereits im Vorjahr bestanden hat und
  • die Einmalzahlung zusammen mit dem bisher beitragspflichtigen Arbeitsentgelt die anteilige Jahres-Beitragsbemessungsgrenze übersteigt.

Anteilige BBG ausschlaggebend

Für die Berechnung der anteiligen Jahres-Beitragsbemessungsgrenze (BBG) wird die BBG der Krankenversicherung (KV) verwendet. Das soll die Berechnung erleichtern: Wird die anteilige BBG (KV) überschritten und gilt dadurch die Märzklausel, gilt die Klausel auch für die Renten- und Arbeitslosenversicherung (RV/ALV) - auch wenn die anteilige BBG der RV/ALV eigentlich nicht überschritten würde, weil sie höher ist als die der KV.

Eine Ausnahme davon gibt es nur bei den krankenversicherungsfreien Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern: Bei ihnen gehen Sie für die Beurteilung, ob die Märzklausel anzuwenden ist, von der anteiligen Jahres-Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung aus. 

Tipp: Alle Beitragssätze, Bemessungsgrenzen und Rechengrößen für 2023 und für die letzten Jahre finden Sie in unserem Artikel .

Ein Praxisbeispiel hilft bei der Berechnung und Einschätzung

Mal angenommen, ein Mitarbeiter ist seit mehreren Jahren in Ihrem Unternehmen beschäftigt und versicherungspflichtig in allen Zweigen der Sozialversicherung.

Seit dem 1. Januar 2021 erhält er einen Festlohn von 3.750 Euro pro Monat. Ab 1. Januar 2023 steigt sein Gehalt auf 4.250 Euro monatlich. Im März 2023 zahlen Sie ihm eine Gewinnbeteiligung von 2.500 Euro aus.

Im Jahr 2022 wurden für den Mitarbeiter durchgehend Beiträge abgeführt (er hat keine beitragsfreien Zeiten); außerdem hat er 2022 keine Einmalzahlungen erhalten.

Greift die Märzklausel?

Ja, das einmalig gezahlte Arbeitsentgelt (die Gewinnbeteiligung von 2.500 Euro) ist dem Vorjahr zuzuordnen.

Wie kommt man auf das Ergebnis?

Zunächst gehen Sie davon aus, dass die Einmalzahlung zu dem Monat gehört, in dem sie ausgezahlt wurde: also zum März. Um zu prüfen, ob das korrekt ist oder ob doch die Märzklausel greift, nehmen Sie die folgenden Berechnungsschritte vor:

1. Schritt: Anteilige BBG

Zunächst berechnen Sie die anteilige Bemessungsgrenze der Krankenversicherung im laufenden Jahr (2023).

Die jährliche BBG KV für 2023 beträgt 59.850 Euro.

Nun errechnen Sie, wie hoch die Beitragsbemessungsgrenze für die drei Monate Januar, Februar und März 2023 ist (= 90 Tage). Dafür gibt es eine einfache Formel:

(59.850 Euro x 90 Tage) / 360 = 14.962,50 Euro. 

2. Schritt: Arbeitsentgelt Januar bis März

Dann rechnen Sie aus, wie viel reguläres Arbeitsentgelt der Mitarbeiter von Januar bis März 2023 erhalten hat: 3 × 4.250 Euro = 12.750 Euro

3. Schritt: Differenz anteilige BBG und Entgelt

Anschließend vergleichen Sie das errechnete Entgelt mit der anteiligen Jahresbeitragsbemessungsgrenze. Liegt das Entgelt unter der Grenze? Dann ermitteln Sie die Differenz:

14.962,50 Euro anteilige BBG - 12.750 Euro Entgelt = 2.212,50 Euro Differenz

4. Schritt: Vergleich mit Einmalzahlung

Diese Differenz vergleichen Sie mit der einmalig gezahlten Gewinnbeteiligung von 2.500 Euro: Sie ist höher als die Differenz von 2.212,50 Euro. Damit müssen Sie die Märzklausel anwenden: die Einmalzahlung muss dem Vorjahr zugerechnet werden.

5. Schritt: Beiträge aus der Einmalzahlung berechnen

Sie gehen nun also davon aus, dass die Einmalzahlung zum Dezember 2022 gehört. Im Dezember verdiente der Mitarbeiter 3.750 Euro im Monat plus die Einmalzahlung von 2.500 Euro. Das ergibt sich ein Dezembergehalt von 6.250 Euro.

Um die Beiträge zu berechnen, ziehen Sie die Werte von 2022 heran: 

  • Die monatliche BBG KV lag 2022 bei 4.837,50 Euro. Damit liegt das Dezembergehalt über der BBG KV.
  • Die monatliche BBG RV/ALV lag 2022 bei 7.050; diese wird vom Dezembergehalt nicht erreicht.

Daraus folgt: In der Renten- und Arbeitslosenversicherung ist die Einmalzahlung in voller Höhe beitragspflichtig. In der Kranken- und Pflegeversicherung machen Sie eine Vergleichsberechnung für das Jahr 2022.

6. Schritt: Vergleichsberechnung BBG KV 2022 und Jahresgehalt

Der Arbeitnehmer hat das ganze Jahr 2022 bei Ihnen gearbeitet. Somit können Sie die jährliche Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung für die Berechnung nutzen. Diese lag 2022 bei 58.050 Euro. Hätte der Arbeitnehmer nicht das ganze Jahr bei Ihnen gearbeitet, müssten Sie für 2022 die anteilige Beitragsbemessungsgrenze ausrechnen.

2022 haben Sie dem Arbeitnehmer 12 x 3.750 Euro = 45.000 Euro gezahlt. Das liegt unter der BBG KV 2022:

58.050 Euro BBG KV - 45.000 Euro Gehalt für 2022 = 13.050 Euro Differenz

Die Gewinnbeteiligung in Höhe von 2.500 Euro ist geringer als die Differenz von 13.050. Daher muss sie in voller Höhe verbeitragt werden - und zwar in allen Zweigen der Sozialversicherung.

Sonderfall Unfallversicherung

Bei der Unfallversicherung gilt die Märzklausel nicht, denn hier gilt das Zuflussprinzip: Eine Einmalzahlung gehört für die Unfallversicherung immer zu dem Kalenderjahr, in dem sie gezahlt wurde.

Einmalzahlungen - Infos im Überblick

Alles Wichtige zu Einmalzahlungen wie rechtliche Grundlagen und Erklärungen zu den einzelnen Rechtsgebieten finden Sie bei TK-Lex.