Wenn Arbeitgeber in den Monaten Januar bis März Einmalzahlungen an ihre Beschäftigten leisten, müssen sie die Märzklausel beachten. Anhand eines Rechenbeispiels zeigen wir, wie die Märzklausel funktioniert.
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In der Beitragsberechnung gehören Einmalzahlungen grundsätzlich zu dem Monat, in dem sie ausgezahlt werden. Unter bestimmten Umständen müssen sie jedoch dem Vorjahr zugerechnet werden, und zwar wenn die Märzklausel greift.
Was das genau heißt und wie Sie bei der Berechnung vorgehen, zeigen wir Schritt für Schritt in unserem Praxis-Beispiel .
Mehr zur Märzklausel und den Rechengrößen
- Informationen zu Beiträgen aus Einmalzahlungen und zur Märzklausel haben wir in unserer FAQ-Sammlung zusammengestellt.
- Rechtliche Hintergründe und Erklärungen zur Märzklausel finden Sie bei TK-Lex.
- Alle Beitragssätze, Bemessungsgrenzen und Rechengrößen für 2025 finden Sie in unseren .