Sie berechnen zunächst die anteilige Beitragsbemessungsgrenze und ziehen dann das bisher angefallene beitragspflichtige Arbeitsentgelt ab. Mit dem Betrag, der sich daraus ergibt, können Sie die Beitragspflicht und Höhe der Beiträge prüfen.
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Und so gehen Sie bei der Berechnung vor:
1. Schritt: Anteilige Beitragsbemessungsgrenze ausrechnen
Zählen Sie die Tage bis zum Ende des Monats der Einmalzahlung zusammen. Ganze Monate zählen 30 Tage, angebrochene Monate zählen mit der tatsächlichen Anzahl der Tage. Multiplizieren Sie die Summe der Tage mit der Jahresbeitragsbemessungsgrenze und teilen Sie anschließend das Ergebnis durch 360. Jetzt haben Sie die anteilige Beitragsbemessungsgrenze errechnet.
2. Schritt: Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt abziehen
Ziehen Sie von der anteiligen Beitragsbemessungsgrenze das bisher angefallene beitragspflichtige Arbeitsentgelt ab:
- also alle bisher gezahlten beitragspflichtigen Entgelte inklusive dem des Abrechnungsmonats und
- alle bisherigen beitragspflichtigen Sonderzahlungen,
- nicht jedoch die aktuelle Einmalzahlung.
3. Schritt: Beitragspflicht und Beitragshöhe prüfen
Die so ermittelte Differenz ist der Betrag der Beitragsbemessungsgrenze, den der Mitarbeiter mit seinem bisherigen beitragspflichtigen Entgelt noch nicht ausgeschöpft hat.
Liegt die aktuelle Einmalzahlung darunter, ist sie voll beitragspflichtig. Liegt sie darüber, fallen nur Beiträge bis zu diesem Differenzbetrag an.
Mit Hilfe dieser Angaben können Sie jetzt die Beiträge für den Abrechnungsmonat berechnen wie sonst auch.
Weitere Informationen
In unserem Beratungsblatt Beiträge aus Einmalzahlungen (PDF, 204 kB) stellen wir Ihnen die Beitragsberechnung übersichtlich und verständlich dar. Zahlreiche Beispiele bieten eine praktische Arbeitshilfe.