Wer hat Anspruch auf Weihnachtsgeld?
Viele Unternehmen zahlen ihren Beschäftigten im November das Weihnachtsgeld aus. Wer die Sonderzahlung erhalten kann und wann Arbeitgeber sogar verpflichtet sind, sie zu zahlen, fassen wir in unserem Überblick zusammen.
Das Weihnachtsgeld ist in der Regel eine Sondervergütung zum Jahresende und wird häufig im November gezahlt. Die Zahlung erfolgt zusätzlich zum regulären Entgelt.
Wann haben Beschäftigte einen Anspruch auf Weihnachtsgeld?
Damit für Beschäftigte ein Anspruch auf das Weihnachtsgeld entsteht, ist eine rechtliche Grundlage nötig. Dafür kommen verschiedene Möglichkeiten in Betracht: ein Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder eine entsprechende einzelvertragliche Regelung.
Auch die sogenannte betriebliche Übung kann zum Anspruch auf das Weihnachtsgeld führen. Diese entsteht, wenn der Arbeitgeber die Sonderzahlung dreimal ohne Freiwilligkeitsvorbehalt gewährt hat (BAG-Urteil v. 26.06.1975, Az. 5 AZR 412/74 ). Indem der Arbeitgeber bei der Zahlung klar und verständlich schriftlich mitteilt, dass die Leistung einmalig ist und künftige Ansprüche ausschließt, verhindert er die betriebliche Übung.
Freiwilligkeitsvorbehalt gilt nicht immer
Allerdings hilft ein solcher Freiwilligkeitsvorbehalt nicht in jedem Fall. Dazu gibt es ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom Januar 2023 (BAG v. 25.01.2023, 10 AZR 116/22):
Ein Arbeitgeber hatte die Weihnachtsgeldzahlungen an einen lange arbeitsunfähig erkrankten Mitarbeiter eingestellt und dies mit der fortlaufenden Krankheit und der finanziellen Situation des Unternehmens begründet.
Das sah das BAG anders: Wird Beschäftigten regelmäßig ein Weihnachtsgeld gezahlt, haben sie darauf einen Anspruch, auch wenn es nicht im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Das weise auf eine betriebliche Übung hin, woran sich auch nichts ändere, wenn die Leistung in der Lohnabrechnung als "freiwilliges Weihnachtsgeld" deklariert werde.
Aus Sicht des BAG war der Arbeitgeber also daran gebunden, das Weihnachtsgeld auszuzahlen. Wenn er dies an die tatsächliche Arbeitsleistung hätte knüpfen wollen, hätte er vorher deutlich machen müssen, dass keine Zahlungen bei Krankheit gelten.
Müssen alle Beschäftigten das gleiche Weihnachtsgeld erhalten?
Wenn Arbeitgeber nicht allen Beschäftigten Weihnachtsgeld zahlen oder die Höhe der Zahlung nicht gleichmäßig ist, müssen sie sachlich begründete Kriterien für die Ungleichbehandlung offenlegen.
Stichtagsregelung: Weihnachtsgeld bei Kündigung
Unternehmen gewähren Weihnachtsgeld oftmals nur, wenn das Arbeitsverhältnis bis zu einem vereinbarten Stichtag besteht und noch keine Kündigung ausgesprochen wurde.
Bei der sogenannten Stichtagsregelung entfällt der Anspruch auf das Weihnachtsgeld also, sollte das Arbeitsverhältnis vor einem bestimmten Stichtag enden.
In diesem Fall dient die Sonderzahlung der Bindung an den Betrieb. Wichtig ist, dass damit keine bereits geleistete Arbeit vergütet wird, ansonsten kann die Stichtagsregelung unzulässig sein.
Rückzahlung von Weihnachtsgeld
Arbeitgeber sollten folglich vor allem auf eine präzise Formulierung des Zwecks der Zuwendung achten. Eine eventuelle (anteilige) Rückzahlung des Weihnachtsgeldes muss im Vertrag ausdrücklich vereinbart sein. Die Rückzahlungsklausel muss außerdem eindeutig und klar formuliert sein.
Weihnachtsgeld bei Mutterschutz
Arbeitnehmerinnen darf für Fehlzeiten während des Mutterschutzes das Weihnachtsgeld nicht gekürzt werden. Der Europäische Gerichtshof entschied in einem Urteil, dass das Diskriminierungsverbot Arbeitgebern untersagt, Mutterschutzzeiten (Beschäftigungsverbote) bei der Gewährung einer Weihnachtsgratifikation anteilig leistungsmindernd zu berücksichtigen (EuGH, Urteil v. 21.10.1999, Az. RS C-333/97).
Können Arbeitgeber die Inflationsausgleichsprämie als Weihnachtsgeld auszahlen?
Weihnachtsgeld steht nicht im Zusammenhang mit der Inflation und ist nicht steuer- und sozialabgabenfrei. Dennoch kann die Inflationsausgleichsprämie laut Bundesfinanzministerium (BMF) so mit dem Weihnachtsgeld verbunden werden, dass in derselben Abrechnung zwei gesonderte Beträge stehen - einmal das Weihnachtsgeld und einmal die Inflationsausgleichsprämie.
Arbeitgeber können Weihnachtsgeld aber nicht einfach "umwidmen". Denn die Inflationsausgleichsprämie muss im Zusammenhang mit der Inflation stehen und zum ohnehin geschuldeten Entgelt gezahlt werden.
Mehr zur Inflationsausgleichsprämie finden Sie in den FAQ des Bundesfinanzministeriums.
Mehr zum Thema: Sozialversicherung und Arbeitshilfen
- Auf unserer Übersichtsseite finden Sie alles Wichtige zur Abrechnung von Einmalzahlungen .
- Unser Beratungsblatt Beiträge aus Einmalzahlungen (PDF, 204 kB) fasst alles zusammen, was Sie als Arbeitgeber beachten müssen.
- Eine kompakte Übersicht über das Thema Weihnachtsgeld bietet Ihnen TK-Lex.