Mindestausbildungsvergütung wird 2025 angehoben
Ab 1. Januar 2025 steigt die Mindestausbildungsvergütung. Die neuen Werte wurden bereits im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Azubis, die ihre duale Ausbildung im Jahr 2025 beginnen, bekommen als Mindestvergütung pro Monat:
- 682 Euro im 1. Ausbildungsjahr
- 805 Euro im 2. Ausbildungsjahr
- 921 Euro im 3. Ausbildungsjahr
- 955 Euro im 4. Ausbildungsjahr
Tarifgebundene Unternehmen
Tarifgebundene Ausbildungsbetriebe müssen mindestens die im Tarifvertrag vereinbarte Vergütung zahlen. Dabei ist auch eine Ausbildungsvergütung zulässig, die geringer ausfällt - sofern dies im Tarifvertrag so vorgesehen ist.
Nicht-tarifgebundene Unternehmen
Unternehmen, die nicht tarifgebunden sind, dürfen die für ihre Branche und Region geltenden tariflichen Sätze um maximal 20 Prozent unterschreiten, müssen dabei aber die Mindestvergütung einhalten.
Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) sieht vor, dass die Mindestausbildungsvergütung jährlich angepasst wird. Dabei wird lediglich der Mindestwert im 1. Ausbildungsjahr jährlich erhöht. Für die weiteren Ausbildungsjahre gelten gesetzlich festgelegte prozentuale Aufschläge auf den Wert des 1. Ausbildungsjahres.
Seit 2023 berechnet das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) die Sätze der Mindestausbildungsvergütung. Sie werden durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Wieviel bekommen Auszubildende tatsächlich?
Die meisten Azubis bekommen mehr als die festgelegten Mindestsätze. Im Schnitt verdienten Auszubildende im Jahr 2023 in tarifgebundenen Betrieben über alle Ausbildungsjahre hinweg durchschnittlich 1.066 Euro monatlich, so das BIBB in einer Pressemitteilung. Allerdings gibt es Abweichungen je nach Ausbildungsberuf und Zuständigkeitsbereich.
Mehr zur Ausbildungsvergütung
Das BIBB hat zur Mindestausbildungsvergütung eine Themenseite eingerichtet.