Fachkräfteeinwanderung - aktueller Stand und Ausblick
Das 2023 verabschiedete Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll die Beschäftigung von Fachkräften aus Drittstaaten erleichtern. Die ersten beiden Stufe sind bereits in Kraft getreten. Wo stehen wir aktuell? Was wird sich 2024 noch ändern? Ein Überblick.
!Das reformierte Fachkräfteeinwanderungsgesetz fußt auf einem Drei-Säulen-Modell. Die Neuregelungen betreffen die
- Fachkräftesäule (seit November 2023)
- Erfahrungssäule (seit März 2024)
- Potenzialsäule (seit Juni 2024)
Aktueller Stand Fachkräftesäule
Vereinfachter Zugang zur Blauen Karte EU
Im Rahmen der Fachkräftesäule haben seit dem 18. November 2023 mehr Personen Zugang zur Blauen Karte EU, auch Blue Card genannt. Dabei handelt es sich um einen Aufenthaltstitel für internationale Akademiker:innen und Personen mit vergleichbarer Qualifikation.
Unter anderem bietet die Blue Card günstige Bedingungen für den Familiennachzug, Jobwechsel und eine unbefristete Niederlassungserlaubnis in Deutschland.
Lesen Sie alles zu den seit November 2023 geltenden Regelungen zum Erwerb der Blauen Karte in unserem Artikel "Reform der Blauen Karte EU - mehr Fachkräfte und niedrigeres Mindesteinkommen".
Westbalkanregelung entfristet
Die Westbalkanregelung eröffnet Fachkräften aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien den Arbeitsmarktzugang in nicht-reglementierten Berufen.
Diese Regelung sollte ursprünglich Ende 2023 enden. Sie wurde jedoch im November 2023 innerhalb des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes entfristet.
Seit Juni 2024 gibt es zudem eine weitere wichtige Neuerung: Pro Jahr dürfen bis zu 50.000 (statt bisher 25.000) Arbeitskräfte aus den Westbalkanstaaten nach Deutschland kommen.
Mehr dazu in unserem Artikel "Die Westbalkanregelung läuft aus - oder doch nicht?".
Erfahrungssäule greift seit März
Seit März 2024 greift die 2. Stufe des reformierten Gesetzes. Dann treten 2 Änderungen in Kraft:
- Die Aufenthaltserlaubnis für Qualifizierungsmaßnahmen wurde von 18 auf 24 Monate verlängert. Eine weitere Verlängerung um 12 Monate ist jetzt außerdem möglich.
- Eine sogenannte Anerkennungspatenschaft wurde eingeführt. Damit dürfen Fachkräfte auch ohne Erreichen des Mindestgehalts einer qualifizierten Beschäftigung nachgehen. Die Gleichwertigkeitsprüfung sowie eventuelle Anerkennungsverfahren sind berufsbegleitend möglich.
Beschäftigte und Arbeitgeber verpflichten sich in diesem Fall, das Anerkennungsverfahren zügig durchzuführen. Voraussetzungen sind ein Arbeitsvertrag sowie eine mindestens zweijährige Berufsqualifikation.
Potenzialsäule: Chancenkarte seit Juni 2024
Mit der Potenzialsäule wird seit Juni 2024 eine neue punktebasierte Aufenthaltserlaubnis eingeführt. Die sogenannte Chancenkarte ist eine zunächst auf ein Jahr befristete Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche bzw. zur Durchführung von Anerkennungsmaßnahmen.
Die Chancenkarte können Personen unter diesen Bedingungen erhalten:
- Sie erfüllen die Voraussetzungen einer Fachkraft.
- Oder sie erreichen mindestens 6 "Punkte" und können einen gesicherten Lebensunterhalt vorweisen.
Das Punktesystem basiert auf Faktoren wie Qualifikation, Deutsch- und Englischkenntnisse, Berufserfahrung, Deutschlandbezug, Alter und
Potenzial der Lebens- oder Ehepartner:innen.
Mehr Infos
Umfassende Informationen zu den hier aufgeführten Themen und zur Beschäftigung internationaler Fachkräfte finden Sie unter anderem hier:
- auf unserer Themenseite "Beschäftigung von internationalen Mitarbeitenden"
- in unserem Artikel "Das beschleunigte Fachkräfteverfahren"
- im Informationsportal der Bundesregierung "Make it in Germany"
- in unserem Artikel "Fachkräfteeinwanderungsgesetz: 2. Stufe bringt Erleichterungen bei der Anerkennung von Berufsqualifikationen"
- in unserem Artikel "Fachkräfteeinwanderung: "Chancenkarte seit Juni 2024".