Das deutsche Gesundheitswesen braucht einen Innovationsschub
Position
Neue Versorgungsangebote müssen leichter auf den ersten Gesundheitsmarkt gelangen. Darum schlägt die TK ein Innovationsbudget vor, bei dem die Krankenkassen ein festes Ausgabenziel haben, mit dem sie neue Versorgungsformen zu fördern haben.
Das deutsche Gesundheitswesen braucht einen Innovationsschub. Fakt ist: Neue Versorgungsangebote haben es heute schwer, auf den ersten Gesundheitsmarkt zu gelangen. Dabei entstehen täglich kreative Ideen, wie die medizinische Versorgung verbessert werden kann. Die Medizin selbst macht große Fortschritte. Darüber hinaus arbeiten viele kluge Köpfe an innovativen Konzepten, wie Patienten eine bessere Behandlung erfahren können. Treiber dieser Entwicklung ist in starkem Maße die Digitalisierung.
Um das hohe Niveau der Gesundheitsversorgung auch in Zukunft zu sichern, braucht es stets Erneuerung. In Ansätzen bieten die geltenden Gesetze bereits heute die Möglichkeit, neue Versorgungsformen auszuprobieren und den Versicherten anzubieten. Stichwort Integrierte Versorgung. Allerdings müssen die Krankenkassen diese zusätzlichen Leistungen in der Regel "on top" bezahlen. Das verlangt von den Kassen Investitionen, für die häufig kein Geld übrig ist.
Um Innovationen im Gesundheitssystem zu fördern, hat der Gesetzgeber seit 2016 einen Innovationsfonds geschaffen. Die Erfahrungen zeigen jedoch, dass diese Form der zentralistischen Förderung nicht in der Lage ist, den Innovationsstau nachhaltig aufzulösen.
Um eine Förderung aus dem Innovationsfonds zu erhalten, müssen die Antragssteller ein verwaltungstechnisch aufwendiges Verfahren durchlaufen. Am Ende erhält nicht immer das überzeugendste Konzept den Zuschlag, sondern das Projekt, das die meisten Interessen der beteiligten Akteure berücksichtigt.
Deshalb schlägt die TK statt des Innovationsfonds ein sogenanntes Innovationsbudget vor. Das Konzept sieht einen Mindestausgabenwert von 2,50 Euro je Versicherten vor. Nicht verausgabte Mittel werden über den GKV-Spitzenverband auf die Krankenkassen umgelegt, die mehr als 2,50 Euro ausgaben. Die Mittel sollen über Selektivverträge der Krankenkassen - konkret über Verträge nach § 140a SGB V (Besondere Versorgung) und Modellvorhaben nach § 63 SGB V - Eingang in die Versorgung finden.
Die Vorteile liegen auf der Hand: Mit dem Innovationsbudget bekommen die Krankenkassen ein festes Ausgabenziel, mit dem sie neue Versorgungsformen zu fördern haben. Die Förderung ist dauerhaft angelegt und nicht an bestimmte Produkte gebunden. Auch die Wahl der (Vertrags-) Partner ist nicht eingeschränkt. Anders als beim Innovationsfonds, bei dem die Förderung an Bekanntmachungen und Fristen gebunden ist, ermöglicht das Innovationsbudget eine schnelle Umsetzung. In Zeiten der Digitalisierung mit ihren kurzen Innovationszyklen hat der Faktor Zeit auch für die Weiterentwicklung des Gesundheitswesens eine wichtige Bedeutung.
Ziel der TK ist es, mit dem Innovationsbudget ein wirkungsvolles Wettbewerbsinstrument im Gesundheitswesen zu installieren, das einen Suchprozess um die beste innovative Versorgung in Gang setzt.