Ja, wir beteiligen uns an den Kosten, wenn Sie zum Beispiel unter chronischer Migräne, Kopf- oder Rückenschmerzen leiden. Dann kann Ihre Arztpraxis eine ärztliche Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit für einen solchen Kurs ausstellen.
Weitere Details
Wichtig ist, dass die Kurse durch qualifizierte Therapeuten durchgeführt werden. Die TK beteiligt sich an bis zu zehn Kurseinheiten von jeweils 120 Minuten.
Sie bekommen grundsätzlich 85 Prozent der Kurskosten, maximal 200 Euro pro Kurs.
Wir beteiligen uns an einer Wiederholung des Kurses, sofern diese medizinisch notwendig ist und frühestens zwölf Monate nach dem Ende des vorangegangenen Kurses. Wenn Sie von den gesetzlichen Zuzahlungen befreit oder noch nicht 18 Jahre alt sind, übernimmt die TK 100 Prozent der Kurskosten, maximal jedoch ebenfalls 200 Euro.
Bevor es losgeht - der Antrag
Gern prüfen wir, ob wir den Kurs bezuschussen. Bitte senden Sie uns deshalb die Bescheinigung zusammen mit Angabe des Anbieters vor Beginn des Kurses an folgende Anschrift (eine Straße und Hausnummer sind nicht erforderlich):
Techniker Krankenkasse, 20905 Hamburg
So erhalten Sie den Zuschuss
Für die Erstattung schicken Sie bitte
- die Originalrechnung,
- die Original-Teinahmebescheinigung,
- die Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit und
- die aktuelle Bankverbindung
an oben genannte Adresse.