Enthält die Verordnung keine Angabe zum spätesten Behandlungsbeginn, muss die Therapie innerhalb von 28 Kalendertagen nach dem Verordnungsdatum starten.
Weitere Details
Die verordneten Behandlungseinheiten werden - je nach Therapie - in bestimmten Zeiträumen durchgeführt. Ihre Praxis berücksichtigt dies schon während der Terminvereinbarungen.
Wie oft und wie lange ein Heilmittel verordnet werden darf, richtet sich nach Ihrem Krankheitsbild sowie den Heilmittelrichtlinien und dem Heilmittelkatalog. Sprechen Sie dazu gern Ihre Ärztin oder Ihren Arzt an.