Ja, das ist möglich. Für die Entscheidung, ob Ihr Arzt oder Ihre Ärztin Ihnen Heilmittel wie Krankengymnastik oder Massagen verordnet, muss er oder sie die "Heilmittel-Richtlinien" berücksichtigen.
Weitere Details
Ihr Arzt oder Ihre Ärztin prüft dabei, ob aufgrund einer Erkrankung ein Heilmittel für Sie notwendig ist,
- um die Krankheit zu heilen,
- um das Fortschreiten der Krankheit zu verhindern oder
- um Ihre Beschwerden zu lindern.
In den Richtlinien findet Ihr Arzt oder Ihre Ärztin auch Informationen zu Art, Menge und Besonderheiten der verordnungsfähigen Heilmittel.