Für 2024 und 2025 besteht eine neue gesetzliche Regelung.
Weitere Details
Anspruch | pro Kind im Kalenderjahr | bei mehr als 2 Kindern |
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je Elternteil | 15 Arbeitstage | 35 Arbeitstage |
Alleinerziehende | 30 Arbeitstage | 70 Arbeitstage |
Wenn Sie ihr Kind zu einer stationären Behandlung begleiten, besteht ein unbegrenzter Anspruch.
Sie erreichen unsere Fachleute zum Thema Kinderkrankengeld montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr sowie freitags von 8 bis 16 Uhr unter der Telefonnummer 040 - 46 06 61 45 10.
Wohin schicke ich die Bescheinigung, damit ich Kinderkrankengeld erhalte?