Damit Sie Kinderkrankengeld gezahlt bekommen, müssen einige Voraussetzungen vorliegen. Informieren Sie sich hier, bevor Sie Kinderkrankengeld beantragen.
Weitere Details
Sie können unter folgenden Bedingungen Kinderkrankengeld von der TK erhalten:
- Sie haben selbst einen Anspruch auf Krankengeld, zum Beispiel als Arbeitnehmer:in oder Selbstständige:r mit Krankengeld-Wahl.
- Sie müssen Ihrer Arbeit fernbleiben, um Ihr Kind zu betreuen, und erhalten kein Arbeitsentgelt von Ihrem Arbeitgeber.
- Neu ab 2024: Sie begleiten Ihr Kind ins Krankenhaus oder zur Reha und müssen daher Ihrer Arbeit fernbleiben und erhalten kein Arbeitsentgelt von Ihrem Arbeitgeber.
- Sie sind selbstständig tätig und haben kein Einkommen, weil Sie Ihr Kind betreuen oder oder ins Krankenhaus oder zur Reha begleiten müssen.
- Ihr Kind ist gesetzlich versichert.
- Ihr Kind ist jünger als zwölf Jahre oder behindert und auf Hilfe angewiesen.
- In Ihrem Haushalt gibt es niemanden, der oder die an Ihrer Stelle Ihr Kind pflegen oder begleiten kann.
- Sie haben eine ärztliche Bescheinigung erhalten, dass Sie Ihr krankes Kind beaufsichtigen, betreuen oder pflegen müssen oder eine Bescheinigung des Krankenhauses, dass eine Begleitung notwendig ist.
Auszubildende mit Kind
Sie befinden sich in der Berufsausbildung und Ihr Kind ist erkrankt? Dann ist Ihr Arbeitgeber immer verpflichtet, Ihre Ausbildungsvergütung in dieser Zeit weiterzuzahlen. So will es das Berufsbildungsgesetz. Bitte setzen Sie sich gleich direkt mit Ihrem Arbeitgeber in Verbindung.
Sie erreichen unser Team zum Thema Kinderkrankengeld montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr sowie freitags von 8 bis 16 Uhr unter der Telefonnummer 040 - 46 06 61 45 10.