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Kontakt

Damit Sie Kinderkrankengeld von uns bekommen, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Informieren Sie sich hier, bevor Sie Kinderkrankengeld beantragen.

Weitere Details

Sie können unter folgenden Bedingungen Kinderkrankengeld von uns erhalten:

  • Sie haben selbst einen Anspruch auf Krankengeld, zum Beispiel als Arbeitnehmer:in oder Selbstständige:r mit Krankengeld-Wahl.
  • Sie müssen Ihrer Arbeit fernbleiben, um Ihr Kind zu betreuen, und bekommen kein Arbeitsentgelt von Ihrem Arbeitgeber.
  • Sie begleiten Ihr Kind ins Krankenhaus oder zur Reha und müssen daher Ihrer Arbeit fernbleiben und erhalten kein Arbeitsentgelt von Ihrem Arbeitgeber.
  • Sie sind selbstständig tätig und haben kein Einkommen, weil Sie Ihr Kind betreuen, es ins Krankenhaus begleiten müssen oder zur Reha. 
  • Ihr Kind ist gesetzlich versichert.
  • Ihr Kind ist jünger als 12 Jahre oder hat eine Behinderung und ist dadurch auf Hilfe angewiesen.
  • In Ihrem Haushalt gibt es niemanden, der oder die an Ihrer Stelle Ihr Kind pflegen oder begleiten kann.
  • Sie haben eine ärztliche Bescheinigung darüber, dass Sie Ihr krankes Kind beaufsichtigen, betreuen oder pflegen müssen oder eine Bescheinigung des Krankenhauses, dass eine Begleitung notwendig ist.

Auszubildende mit Kind

Sie befinden sich in der Berufsausbildung und Ihr Kind ist krank? Dann ist Ihr Arbeitgeber immer verpflichtet, Ihre Ausbildungsvergütung in dieser Zeit weiterzuzahlen. So ist es im Berufsbildungsgesetz geregelt. Bitte wenden Sie sich direkt an Ihren Arbeitgeber.

Sie erreichen unser Team zum Thema Kinderkrankengeld montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr sowie freitags von 8 bis 16 Uhr unter der Telefonnummer 040 - 46 06 61 45 10.