Manche Hilfsmittel sind Gebrauchsgegenstände, die auch gesunde Menschen benutzen. Für diesen Anteil des Gegenstands fällt ein Eigenanteil an, der an den Lieferanten des Hilfsmittels gezahlt wird.
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Bei orthopädischen Schuhen sind zum Beispiel die Schuhe ein Gebrauchsgegenstand, den Sie als Eigenanteil selbst zahlen, die orthopädische "Zurichtung" jedoch das Hilfsmittel. Der Eigenanteil wird nicht auf die Belastungsgrenze für die Zuzahlungen angerechnet.