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Alle Versicherten ab 18 Jahren zahlen zehn Prozent des Abgabepreises, mindestens fünf und höchstens zehn Euro für jedes Hilfsmittel. Bei gemieteten Hilfsmitteln zahlen Sie insgesamt nur zehn Euro für die gesamte Dauer der Mietzeit.

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Übersteigen Ihre Zuzahlungen Ihre persönliche Belastungsgrenze, können Sie sich von den Zuzahlungen befreien lassen.