Ja, wenn Sie mindestens 18 Jahre alt und nicht von der gesetzlichen Zuzahlung befreit sind, leisten Sie zu Beginn der Versorgung eine Zuzahlung. Diese zahlen Sie direkt an die Lieferfirma. Die Zuzahlung beträgt zehn Prozent des Abgabepreises - jedoch mindestens fünf bis höchstens zehn Euro.