Ja. Sie tragen lediglich die gesetzliche Zuzahlung. Sie beträgt zehn Prozent des Abgabepreises - jedoch mindestens fünf bis höchstens zehn Euro. Sie benötigen eine ärztliche Verordnung für einen Krankenfahrstuhl (Rollstuhl). Wenden Sie sich dann an einen Vertragslieferanten der TK.