Ganz wesentlich ist, dass wir die Kosten für die Behandlung auch in Deutschland übernehmen würden. Anders ausgedrückt: Die Leistungen, die Sie im Ausland in Anspruch nehmen, müssen in Deutschland zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehören.
Weitere Details
Leistungen, die wir in Deutschland nicht bezahlen dürfen, sind beispielsweise die Glaukom-Früherkennung oder Heilpraktiker-Behandlungen.
Vor der Behandlung die Übernahme der Kosten mit uns klären
Bitte nehmen Sie VOR einer gezielten Behandlung im Ausland Kontakt mit uns auf. Gemeinsam können wir klären, ob wir die Kosten Ihrer Behandlung oder einen Anteil davon übernehmen können. Am besten schreiben Sie uns eine Nachricht über "Meine TK" oder die TK-App, Stichwort "Auslandsbehandlung (bevorstehend)":
Nachricht an die TKAntragsunterlagen können Sie uns auch per Post zusenden an
Techniker Krankenkasse
20905 Hamburg
(eine Straße und Hausnummer sind nicht erforderlich).
Sie können sich auch mit unserem TK-ServiceTeam in Verbindung setzen: 0800 - 285 85 85 (gebührenfrei innerhalb Deutschlands).
Kostenerstattung für Auslandsbehandlungen: Länderübersicht
Eine gezielte Behandlung im Ausland ist in allen EU-Ländern und Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz möglich. Für Behandlungen in Ländern außerhalb von Europa können wir keine Kosten übernehmen.
Dialyse
In vielen Ländern können Sie während eines vorübergehenden Aufenthalts eine Feriendialyse erhalten. Diese Leistung muss vorab bei der TK beantragt werden. Bitte nehmen Sie vor der Behandlung im Ausland Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gern auch zur Möglichkeit einer direkten Abrechnung der Kosten mit uns.
Krankenhaus
Auch wenn Sie sich in einem Krankenhaus behandeln lassen möchten, brauchen Sie in jedem Fall von uns vorab eine Kostenzusage. Reichen Sie uns bitte vor der Behandlung Unterlagen für die geplante Krankenhausbehandlung sowie einen Kostenvoranschlag des Krankenhauses ein. Wir prüfen dann, ob wir uns an den Kosten beteiligen können.
Zahnersatz
Möchten Sie Ihren Zahnersatz im europäischen Ausland anfertigen lassen? Dann brauchen wir auf alle Fälle unbedingt vorab einen Heil- und Kostenplan. Wenn wir diesen genehmigt haben und der Zahnersatz auch entsprechend angefertigt wird, erstatten wir Ihnen die Festzuschüsse wie in Deutschland.
Wenn Sie im Ausland wohnen
Falls Sie sich für Sachleistungen direkt beim ausländischen Krankenversicherungs-Träger eingeschrieben haben und eine Privatbehandlung gezielt im Wohnstaat planen, sprechen Sie uns bitte rechtzeitig vorher an. Wir beantworten Ihnen dann gern, ob wir uns an den Kosten beteiligen können.
Sie können uns anrufen, oder sie schreiben uns eine Nachricht über "Meine TK" oder die TK-App, Stichwort "Auslandsbehandlung (bevorstehend)". Wir sagen Ihnen, welche Unterlagen wir brauchen und ob die Leistung vorab bei uns beantragt werden muss. So vermeiden Sie am Ende eine Überraschung.