Seit dem 1. Januar 2023 rufen Arbeitgeber Daten zur Arbeitsunfähigkeit elektronisch bei der TK ab. Angaben zu Diagnosen oder zur ärztlichen Praxis werden nicht übermittelt. Sie erhalten den unterschriebenen Ausdruck für den Arbeitgeber nur noch auf Wunsch.
Weitere Details
Erhalten Sie zum Beispiel eine Krankmeldung aus dem Ausland oder von einer privatärztlichen Praxis, erhält Ihr Arbeitgeber als Antwort auf seine AU-Abfrage lediglich die Information, dass ein Nachweis vorliegt, jedoch ohne Angabe des Zeitraums. Bitte schicken Sie Ihrem Arbeitgeber in diesen Fällen weiterhin den Nachweis über Ihre Arbeitsunfähigkeit selbst.