Ja, seit dem 01.01.2024 kann die Agentur für Arbeit unter bestimmten Voraussetzungen Arbeitsunfähigkeitszeiten bei uns abrufen.
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Die Agentur für Arbeit ruft Arbeitsunfähigkeitszeiten bei uns ab, wenn Sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben oder arbeitssuchend bzw. ausbildungssuchend gemeldet sind und sich arbeitsunfähig gemeldet haben.
Bitte informieren Sie die Bundesagentur für Arbeit so schnell wie möglich darüber, dass Sie krankgeschrieben sind und wie lange Sie voraussichtlich arbeitsunfähig sind.
Wenn Ihre Arztpraxis die Krankmeldung elektronisch an uns übermittelt hat, brauchen Sie der Agentur für Arbeit keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mehr vorzulegen.