Seit dem 01.04.2024 gilt: Wir ermitteln einen pauschalen Erstattungsbetrag. Für die Arzneimittelversorgung beträgt er 65 %, für die Heilmittelversorgung 45 % und für die ärztliche Behandlung 25 % der berücksichtigungsfähigen Rechnungsbeträge. Für alle anderen Leistungen erstatten wir maximal die Kosten, die bei der Abrechnung über Ihre Gesundheitskarte entstanden wären. Von diesen Kosten ziehen wir nochmal 5 % für Verwaltungskosten ab.
Bis zum 31.03.2024 galt: Wir erstatten maximal die Kosten, die bei der Abrechnung über Ihre Versichertenkarte entstanden wären. Davon ziehen wir 5 % für Verwaltungskosten ab (bis höchstens 25 Euro).