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Egal ob man selbst BAföG bekommt oder nicht - der Studierenden-Tarif richtet sich nach dem gesetzlichen BAföG-Bedarfssatz und den aktuell gültigen Beitragssätzen zur Kranken- und Pflegeversicherung. Alle Krankenkassen müssen sich daran halten. 

Das hat den Vorteil, dass die Beiträge nicht steigen, egal wie viel verdient wird.
 
Ändert sich der BAföG-Bedarfssatz, ändert sich auch der Studierenden-Tarif bei allen Krankenkassen.


So setzt sich der Studierenden-Beitrag zusammen
Bestandteile des Studenten-BeitragsMonatlicher Betrag ab 01.01.2025
Krankenversicherung (gesetzlich festgelegt) 10,22 Prozent*87,38  Euro
Zusatzbeitrag TK (kassenindividuell), 2,45 Prozent*20,95 Euro
Pflegeversicherung (gesetzlich festgelegt)abhängig vom Alter und der Anzahl/dem Alter der Kinder
bis 23 Jahre ohne Kind, 3,6 Prozent*30,78 Euro
ab 23 Jahre ohne Kind, 4,2 Prozent*35,91 Euro
mit mindestens 1 Kind, 3,6 Prozent*30,78 Euro
mit 2 Kindern unter 25 Jahre, 3,35 Prozent*28,64 Euro
mit 3 Kindern unter 25 Jahre, 3,1 Prozent*26,51 Euro
mit 4 Kindern unter 25 Jahre, 2,85 Prozent*24,37 Euro
mit mindestens 5 Kindern unter 25 Jahre, 2,6 Prozent*22,23 Euro

* des BAföG-Bedarfssatzes von 855 Euro ab 01.10.24