Trifft Ihr Beitrag zu spät auf dem Konto der TK ein, erhebt die TK Säumniszuschläge und gegebenenfalls Mahngebühren. Diese orientieren sich am Verwaltungsvollstreckungsgesetz (§ 19 Abs. 2 VwVG). Das Gesetz sieht bei Zahlungsverzug folgende Staffelung der Gebühren vor.
Weitere Details
Mahnbetrag | Mahngebühren (in Euro) |
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bis 1.000 Euro | 5 Euro |
von 1.001 Euro | 0,5 Prozent des Mahnbetrags |
ab 30.000 Euro | 150 Euro |
Die Beträge werden auf volle Euro aufgerundet.
Außerdem kann es zu Leistungseinschränkungen kommen. Wenn Sie mit Ihrem Beitrag zum Beispiel mehr als einen Monat im Rückstand sind und bereits eine Mahnung von der TK erhalten haben, haben Sie nur noch Anspruch auf die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzen und auf Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft.