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Kontakt

Kinder können bis zu ihrem 18. Geburtstag in der Krankenkasse familienversichert sein. Wenn sie noch nicht berufstätig sind, bis zu ihrem 23. Geburtstag. Oder bis zum 25. Geburtstag, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Weitere Details

Kinder können bis zum 25. Geburtstag familienversichert werden, wenn sie

  • noch zur Schule gehen,
  • eine Berufsausbildung ohne Arbeitsentgelt machen,
  • studieren oder
  • ohne Arbeitsentgelt ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder einen Jugendfreiwilligendienst im Ausland machen.

Hat sich die Ausbildung Ihres Kindes durch einen Wehr- oder Freiwilligendienst verzögert? Dann kann Ihr Kind noch so lange weiter nach dem 25. Geburtstag familienversichert bleiben, wie der Dienst gedauert hat, maximal jedoch ein Jahr.

Behinderte Kinder können dauerhaft familienversichert bleiben, wenn sie auch als Erwachsene nicht selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können. Die Behinderung muss dafür innerhalb der Altersgrenzen der Familienversicherung eingetreten sein.