Das Gesetz legt fest, wann die Beiträge dem Konto der TK gutgeschrieben sein müssen: spätestens zum 15. des jeweiligen Folgemonats. Ihr Beitrag für den Monat April wird also spätestens am 15. Mai fällig.
You can also use our website in English -
change to English versionDas Gesetz legt fest, wann die Beiträge dem Konto der TK gutgeschrieben sein müssen: spätestens zum 15. des jeweiligen Folgemonats. Ihr Beitrag für den Monat April wird also spätestens am 15. Mai fällig.