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Wir bezuschussen unter anderem Baumaßnahmen, die die Wohnung wesentlich verändern. Das sind zum Beispiel: Badumbau, Einbau eines Treppenlifts, Verbreiterung von Türen, Entfernen von Schwellen. Außerdem bezuschussen wir den Ein- und Umbau von Möbelstücken. Auch Umzugskosten können wir bezuschussen, wenn Sie in eine behindertengerechte Wohnung umziehen.

Weitere Details

Sie können einen Zuschuss zur Verbesserung des Wohnumfelds von bis zu 4.000 Euro bekommen. Dazu müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Die TK-Pflegeversicherung braucht einen Kostenvoranschlag für die geplanten Umbauarbeiten. Sie prüft, ob nicht ein anderer Kostenträger die Zahlung übernehmen muss, etwa Ihre Unfall- oder Rentenversicherung. Sollte das so sein, informiert die TK-Pflegeversicherung Sie darüber, wer Ihre Kosten zahlt.

Wir bezuschussen:

  • Veränderungen, die mit wesentlichen Eingriffen in die Bausubstanz verbunden sind, zum Beispiel die Verbreiterung von Türen, Badumbau, das Entfernen von Schwellen oder den Einbau eines Treppenlifts.
  • Ein- und Umbau von Möbelstücken, die je nach Pflegesituation individuell hergestellt oder umgestaltet werden. Das sind zum Beispiel mit einem Rollstuhl unterfahrbare Arbeitsflächen in der Küche oder absenkbare Hängeschränke.
  • Umzugskosten für einen Umzug in eine behindertengerechte Wohnung, zum Beispiel aus einer Obergeschoss- in eine Erdgeschosswohnung. Wenn in der neuen Wohnung noch etwas angepasst werden muss, können wir den Umbau neben den Umzugskosten bezuschussen.

Weitere Beispiele finden Sie auf der Übersicht des GKV-Spitzenverbands .

Hinweis: Den Umzug in ein Pflegeheim können wir nicht bezuschussen.