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Umbaumaßnahmen sind grundsätzlich Maßnahmen, die Ihnen die häusliche Pflege im persönlichen Wohnumfeld erleichtern können. Das sind zum Beispiel: Badumbau, Einbau eines Treppenlifts oder die Verbreiterung von Türen. Wir beteiligen uns hier unter bestimmten Voraussetzungen mit einem Zuschuss von bis zu 4.000 Euro für alle Maßnahmen zusammen.

Weitere Details

Das Wohnumfeld ist die Wohnung oder der Haushalt, in dem die pflegebedürftige Person lebt. Eine sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahme dient dazu, die Pflege in der eigenen Wohnung zu ermöglichen und zu erleichtern. Sie kann auch der pflegebedürftigen Person helfen, sich selbst zu versorgen und damit einer Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit vorzubeugen.

Voraussetzungen für Zuschüsse zur Verbesserung des Wohnumfelds

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um den Zuschuss zur Verbesserung des Wohnumfelds zu bekommen:

  • Die pflegebedürftige Person hat einen Pflegegrad (1-5).
  • Die pflegebedürftige Person wird in der eigenen Wohnung gepflegt.
  • Der Umbau vereinfacht die Pflege oder die pflegebedürfte Person wird dadurch selbstständiger. 
  • Der Medizinische Dienst (MD) oder eine Fachpflegekraft - beispielsweise vom ambulanten Pflegedienst - hat den Umbau vorgeschlagen.

Besprechen Sie am besten vor Beginn der Baumaßnahmen mit der TK-Pflegeversicherung , wie die vorgeschlagenen Maßnahmen umgesetzt werden können. Eine ärztliche Verordnung ist nicht notwendig.

Wird die pflegebedürftige Person in einer stationären Einrichtung gepflegt, können wir keinen Zuschuss zahlen.

Wichtig: Wenn die pflegebedürftige Person in einer Mietwohnung lebt, muss der Vermieter dem Umbau zustimmen.

Wie viel zahlt die TK höchstens für Wohnumfeldverbesserungen?

Wir übernehmen bis zu 4000 Euro. Wenn mehrere Pflegebedürftige in einem Haushalt wohnen und die Wohnumfeldverbesserung gemeinsam nutzen, beträgt der Zuschuss je pflegebedürftiger Person bis zu 4.000 Euro. Insgesamt zahlen wir in dem Fall maximal 16.000 Euro.

Wie oft kann ich einen Zuschuss bekommen?

Den Zuschuss gibt es grundsätzlich einmalig für eine Baumaßnahme. Dazu können mehrere Einzelschritte gehören. In Ausnahmefällen können Sie den Zuschuss nochmal beantragen.

Wenn die pflegebedürftige Person den bewilligten Zuschuss für eine Maßnahme nicht komplett genutzt hat, können wir uns an weiteren Kosten beteiligen (zum Beispiel die Reparatur oder Wartung der bereits bezuschussten Maßnahme). Die Kosten sind dann Bestandteil der bezuschussten Maßnahme. Somit kann der Höchstzuschuss ausgeschöpft werden.

Hinweis: Das gilt nicht, wenn es sich um Kosten für eine neue Maßnahme handelt.

Wir können einen weiteren Zuschuss für eine neue Maßnahme nur prüfen, wenn die Pflegesituation sich objektiv ändert. Dadurch müssen weitere Schritte zur Verbesserung des Wohnumfelds notwendig werden, die davor noch nicht notwendig waren.