Wenn die Pflege durch Ihre private Pflegeperson nur zum Teil möglich ist, können Sie zusätzlich einen ambulanten Pflegedienst oder einen Betreuungsdienst in Anspruch nehmen. Sie bekommen dann die Pflegesachleistung durch den Anbieter sowie ein anteiliges Pflegegeld.
Weitere Details
Die Höhe des Pflegegeldes ist davon abhängig, in welchem Umfang Pflegesachleistungen erbracht wurden.
Können Sie im Vorfeld Ihren Bedarf an Pflegesachleistungen nicht absehen, rechnen wir erst die Pflegesachleistungen ab und berechnen im Anschluss das anteilige Pflegegeld. Steht die Höhe der Pflegesachleistung konstant fest, zahlen wir das anteilige Pflegegeld am Anfang eines Kalendermonats.
So wird die Kombinationsleistung berechnet
Ab 2025 mehr Geld für Kombinationsleistungen
Mit dem Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) stiegen die monatlichen Beträge für das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen 2024 um 5 Prozent. 2025 werden sie noch einmal um 4,5 Prozent erhöht. Damit steht Ihnen auch ein höheres monatliches "Budget" zur Verfügung, wenn Sie das Modell wählen, die private Pflege und die Pflege durch einen Pflegedienst zu kombinieren.