Nachbarschaftshilfe bedeutet, dass eine ehrenamtliche Person Sie unterstützt oder Ihre an der Pflege beteiligten Personen entlastet. Wenn Sie eine Aufwandsentschädigung bezahlen, erstatten wir das mit dem Entlastungsbetrag, sofern Nachbarschaftshilfe in Ihrem Bundesland möglich ist und die ehrenamtliche Person die Voraussetzungen erfüllt.
Weitere Details
Menschen, die Nachbarschaftshilfe leisten, müssen von einer Stelle in Ihrem Bundesland oder der Pflegekasse als Nachbarschaftshelfende anerkannt sein. Die Möglichkeit von Nachbarschaftshilfe und die Voraussetzung dafür legt jedes Bundesland selbst fest.
Bundesland | Informationen zur Nachbarschaftshilfe |
---|---|
Baden-Württemberg | In Baden-Württemberg gibt es keine Nachbarschaftshilfe. Aktuell kann jedoch im Rahmen eines Modellprojekts bis 31. Dezember 2024 Nachbarschaftshilfe an 7 Modellstandorten genutzt werden. Informationen zum Modellprojekt finden Sie hier: |
Bayern | Nachbarschaftshilfe ist nicht vorgesehen. Doch es gibt andere landesrechtliche Möglichkeiten. Institution in Ihrer Nähe finden Sie hier: Regionale Fachstellen - Fachstelle für Demenz und Pflege Angebote für Unterstützung im Alltag finden Sie hier: |
Berlin | Nachbarschaftshilfe ist möglich. Die Prüfung der Voraussetzungen erfolgt durch die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person. Voraussetzungen: Nachbarschaftshelfende
Weitere Informationen, Formulare für die Registrierung und Schulungsangebote finden Sie hier: Kompetenzzentrum Pflegeunterstützung Ist die pflegebedürftige Person bei der TK versichert, melden Sie sich bei uns, damit wir die Voraussetzungen prüfen können. Techniker Krankenkasse |
Brandenburg | In Brandenburg gibt es keine Nachbarschaftshilfe. |
Bremen | In Bremen gibt es keine Nachbarschaftshilfe. |
Hamburg | Nachbarschaftshilfe ist möglich. Zuständig für die Anerkennung der Nachbarschaftshelfenden ist die Servicestelle Nachbarschaftshilfe Hamburg: DRK-Kreisverband Hamburg-Eimsbüttel e.V. |
Hessen | Nachbarschaftshilfe ist möglich. Die Anerkennung erfolgt durch den Magistrat der kreisfreien Städte und den Kreisausschuss der Landkreise. Informationen und zuständige Institutionen finden Sie bei der Nachbarschaftshilfe Hessen: |
Mecklenburg-Vorpommern | Nachbarschaftshilfe ist möglich. Informationen und Unterstützung bei der Registrierung erfolgt durch Pflegestützpunkte. Weitere Informationen zur Nachbarschaftshilfe finden Sie hier: Nachbarschaftshilfe in Mecklenburg-Vorpommern Pflegestützpunkte in Ihrer Nähe finden Sie hier: Pflegestützpunkte Mecklenburg-Vorpommern - Nachbarschaftshilfe |
Niedersachsen | Nachbarschaftshilfe ist möglich. Zuständig ist das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie: Team 3SL2 Informationen zur Nachbarschaftshilfe in Niedersachsen finden Sie hier: |
Nordrhein-Westfalen | Nachbarschaftshilfe ist möglich. Die Prüfung der Voraussetzungen erfolgt durch die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person. Voraussetzungen: Nachbarschaftshelfende
Weitere Informationen sowie eine Mustererklärung für die Registrierung bei der Pflegekasse finden Sie hier: Nachbarschaftshilfe in Nordrhein-Westfalen Ist die pflegebedürftige Person bei der TK versichert, melden Sie sich bei uns, damit wir die Voraussetzungen prüfen können: Techniker Krankenkasse |
Rheinland-Pfalz | Nachbarschaftshilfe ist möglich. Zuständig für die Anerkennung ist die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Referat 24 Willy-Brandt-Platz 3 Weitere Informationen zu Voraussetzungen und einen Informationsfilm finden Sie hier: |
Saarland | Nachbarschaftshilfe ist möglich. Zuständig für die Anerkennung ist das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie: Registrierungsstelle Nachbarschaftshilfe Weitere Informationen und Voraussetzungen zur Nachbarschaftshilfe im Saarland finden Sie hier: |
Sachsen | Nachbarschaftshilfe ist möglich. Die Anerkennung erfolgt über die Pflegekasse des Nachbarschaftshelfenden. Voraussetzungen: Nachbarschaftshelfende
Weitere Informationen und das Formular zur Erklärung der Anerkennungsvoraussetzungen finden Sie hier: Ist die nachbarschaftshelfende Person bei der TK versichert, melden Sie sich bei uns, damit wir die Voraussetzungen prüfen können. Techniker Krankenkasse |
Sachsen-Anhalt | Nachbarschaftshilfe ist möglich. Zuständig für die Registrierung ist die Landeskoordinierungsstelle Nachbarschaftshilfe Sachsen-Anhalt: Breitscheidstr. 51 Weitere Informationen, Voraussetzungen und Schulungsangebote finden Sie hier: |
Schleswig-Holstein | Nachbarschaftshilfe ist möglich. Zuständig für die Registrierung ist das Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein: Steinmetzstr. 1-11 Weitere Informationen, Voraussetzungen und das Formular zur Registrierung finden Sie hier: |
Thüringen | Nachbarschaftshilfe ist möglich. Die Anerkennung erfolgt über die Pflegekasse der oder des Nachbarschaftshelfenden. Voraussetzungen: Nachbarschaftshelfende
Ist die nachbarschaftshelfende Person bei der TK versichert, melden Sie sich bei uns, damit wir die Voraussetzungen prüfen können: Techniker Krankenkasse 20902 Hamburg |