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Kontakt

Mit dem Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf hat sich auch der Kreis der nahen Angehörigen erweitert. Neben Eltern, Ehegatten, Lebenspartnern und Kindern sind dies zum Beispiel auch die Schwiegereltern oder Schwägerinnen und Schwager. Alle nahen Angehörigen haben wir im Folgenden aufgelistet.

Weitere Details

Nahe Angehörige sind:

  • Großeltern,
  • Eltern,
  • Schwiegereltern,
  • Stiefeltern,
  • Ehegatten,
  • Partner in eheähnlicher Gemeinschaft,
  • Lebenspartner,
  • Partner einer lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft,
  • Geschwister,
  • Kinder,
  • Adoptiv- oder Pflegekinder,
  • die Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder des Ehegatten oder Lebenspartners,
  • Schwiegerkinder,
  • Enkelkinder,
  • Schwägerinnen und Schwager.