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Wie viel Sie für die Pflegeversicherung zahlen, hängt davon ab, ob und wie viele Kinder Sie haben. Auch das Alter der Kinder spielt eine Rolle. 

Weitere Details

Kinderlose Mitglieder zahlen einen Zuschlag zum allgemeinen Pflegeversicherungs-Beitrag. Eltern mit mehreren Kindern werden finanziell entlastet: Ihre Beiträge sinken mit steigender Kinderzahl. Ab dem 2. bis zum 5. Kind unter 25 Jahren sinkt der Pflege-Beitrag pro Kind um jeweils 0,25 Beitragssatzpunkte.

Pflegeversicherungs-Beiträge 0b 01.01.2025 (ohne Sachsen)
MitgliedergruppeBeitragssätze ab 01.01.2025
Mitglieder ohne Kinder ab 23 Jahren4,2 % (Arbeitnehmer-Anteil 2,4 %)
Mitglieder mit 1 Kind und Mitglieder unter 23 Jahren3,6 % (Arbeitnehmer-Anteil 1,8 %)
Mitglieder mit 2 Kindern unter 25 Jahren3,35 % (Arbeitnehmer-Anteil 1,55 %)
Mitglieder mit 3 Kindern unter 25 Jahren3,1 % (Arbeitnehmer-Anteil 1,3 %)
Mitglieder mit 4 Kindern unter 25 Jahren2,85 % (Arbeitnehmer-Anteil 1,05 %)
Mitglieder mit 5 und mehr Kindern unter 25 Jahren2,6 % (Arbeitnehmer-Anteil 0,8 %)
Sachsen: Pflegeversicherungs-Beiträge ab 01.01.2025
MitgliedergruppeBeitragssätze ab 01.01.2025
Mitglieder ohne Kinder ab 23 Jahren4,2 % (Arbeitnehmer-Anteil 2,9 %)
Mitglieder mit 1 Kind und Mitglieder unter 23 Jahren3,6 % (Arbeitnehmer-Anteil 2,3 %)
Mitglieder mit 2 Kindern unter 25 Jahren3,35 % (Arbeitnehmer-Anteil 2,05 %)
Mitglieder mit 3 Kindern unter 25 Jahren3,1 % (Arbeitnehmer-Anteil 1,8 %)
Mitglieder mit 4 Kindern unter 25 Jahren2,85 % (Arbeitnehmer-Anteil 1,55 %)
Mitglieder mit 5 und mehr Kindern unter 25 Jahren2,6 % (Arbeitnehmer-Anteil 1,3 %)
Ihr Gesamtbeitrag zur Pflegeversicherung ab 01.01.2025 in Euro
Ihr beitragspflichtiges Einkommen (in Euro)

Ohne Kind

Beitragssatz mit Zuschlag für Kinderlose 4,2 %

Min. 1 Kind

Allgemeiner Beitragssatz 3,6 %

2 Kinder

Allgemeiner Beitragssatz 3,6 % - 0,25 % = 3,35 %

3 Kinder

Allgemeiner Beitragssatz 3,6 % - 0,5 % = 3,1 %

4 Kinder

Allgemeiner Beitragssatz 3,6 % - 0,75 % = 2,85 %

5 Kinder

Allgemeiner Beitragssatz 3,6 % - 1,0 % = 2,6 %

Mindesteinnahme 1.248,3352,4344,9441,8238,7035,5832,46
2.000,0084,0072,0067,0062,0057,0052,00
3.000,00126,00108,00100,5093,0085,5078,00
4.000,00160,00144,00134,00124,00114,00104,00
5.000,00210,00180,00167,50155,00142,50130,00
5.512,50*231,53 198,45184,67170,89157,11143,33
6.000,00231,53 198,45184,67170,89157,11143,33

*Dieser Betrag entspricht der Beitragsbemessungsgrenze. Ab dieser Grenze steigt der Beitrag nicht mehr.

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