Was kann ich in meiner elektronischen Patientenakte speichern? (5/10)
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In der elektronischen Patientenakte (ePA) können Sie unter Verwendung der von der Krankenkasse bereitgestellten ePA-Anwendung eigene Gesundheitsdaten speichern.
Dies können beispielsweise eigenständig geführte Diabetes-Tagebücher sein oder digitalisierte Befunde aus früheren Behandlungen, die Ihnen Ihre Ärztinnen und Ärzte auf Papier bereitgestellt haben, oder aber weitere eigene Aufzeichnungen zu Ihrem Gesundheitszustand.
An Ihrer Behandlung beteiligte Leistungserbringer können, sofern Sie eine entsprechende Berechtigung erteilen, unter anderem die folgenden Daten in der ePA ablegen:
- medizinische Daten Ihrer Behandlung, z. B. Befunde, Diagnosen und Therapiemaßnahmen
- Arztbriefe, die im Zuge einer (zahn-)ärztlichen Behandlung erstellt wurden
- Verordnungen und Dispensierinformationen Ihrer Arzneimittel
- elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
- elektronischer Medikationsplan oder Notfalldatensatz, falls Sie diese bereits auf Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) nutzen
Wenn Sie eine Digitale Gesundheitsanwendung nutzen und der Hersteller Ihrer Anwendung diese Möglichkeit unterstützt, können Sie die Gesundheitsanwendung berechtigen, Ihre von der Gesundheitsanwendung erhobenen Daten in der ePA zu speichern. Der Hersteller Ihrer Gesundheitsanwendung erteilt Ihnen über die Möglichkeiten der Datenspeicherung Auskunft.
5.1 Wie melde ich mich bei der ePA an?
Zur Anmeldung bei der ePA nutzen Sie die von Ihrer Krankenkasse bereitgestellte ePA-Anwendung sowie entweder die eGK mit PIN oder, auf Ihren Wunsch hin, ein kassenspezifisches, den Vorgaben der Gesellschaft für Telematik (gematik) entsprechendes alternatives Zugangsverfahren ohne eGK. Ihre Krankenkasse informiert Sie über die jeweiligen Voraussetzungen zur Anmeldung ohne eGK in der ePA-Anwendung auf ihrem Smartphone sowie zur Anmeldung ohne eGK an Ihrem Desktop-PC oder Laptop.
Das jeweilige Sicherheitsniveau der Anmeldung mit und ohne eGK ist unterschiedlich hoch. Höher ist es bei der Anmeldung mit der eGK, in diesem Fall entspricht es einem vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierten Sicherheitsstandard. Jedoch wird auch das alternative Verfahren ohne eGK für einen Übergangszeitraum vom BSI akzeptiert. Eine entsprechende Zertifizierung gibt es bei der Authentifizierung ohne eGK allerdings nicht. Ihre Kasse informiert Sie umfassend über die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, die potenziellen Risiken und über Wege, diese zu vermeiden. Wenn Sie sich für die Nutzung der alternativen Zugangsmöglichkeit ohne eGK entscheiden, müssen Sie diesen Wunsch explizit gegenüber Ihrer Krankenkasse kommunizieren.
5.2 Was benötige ich zum Zugriff auf meine Daten?
Unabhängig davon, wie Sie sich bei der ePA authentifizieren, nutzen Sie eine von Ihrer Krankenkasse bereitgestellte ePA-Anwendung auf Ihrem Smartphone oder einem geeigneten Laptop/PC, um auf die ePA zuzugreifen. Die ePA-Anwendung ist nach den Vorgaben des BSI und der gematik erstellt und sicherheitsgeprüft. Mit ihr können Sie sämtliche Funktionen der ePA selbstständig nutzen, u. a. die folgenden:
- Dokumente einstellen, einsehen, herunterladen und löschen
- Berechtigungen erteilen und entziehen
- Vertretungen erstellen und entziehen
- Zugriffe auf die ePA anhand der Protokolldaten kontrollieren
- ePA vollständig schließen
- Übertragung der ePA zu einer neuen Krankenkasse veranlassen (bei Krankenkassenwechsel)
- als vertretungsberechtigte Person mit der ePA einer vertretenen Person arbeiten (vertretungsberechtigte und vertretene Person müssen nicht bei derselben Krankenkasse versichert sein)
Versicherte ohne geeignete Endgeräte können eine ePA bei Ihrer Krankenkasse beantragen und anlegen lassen. In diesem Fall erfolgt die Berechtigungsvergabe für den Zugriff direkt beim Besuch in der Arztpraxis, im Krankenhaus oder bei einem anderen Leistungserbringer (Näheres hierzu in Kapitel 6.3 ). Grundsätzlich können Sie diese Art der Berechtigungsvergabe vor Ort auch nutzen, wenn Sie über die ePA-Anwendung auf Ihre ePA zugreifen, etwa um eine Leistungserbringereinrichtung spontan zu berechtigen.
5.3 Zu welchen Kategorien kann ich Dokumente in der ePA speichern?
Die ePA bietet die Möglichkeit, Dokumente verschiedener Kategorien zu speichern. Die Kategorien werden dabei direkt bei der Speicherung von Dokumenten automatisch durch das Aktensystem vergeben. Folgende Unterscheidungen sind möglich:
- Daten zu Befunden, Diagnosen, durchgeführten und geplanten Therapiemaßnahmen, Früherkennungsuntersuchungen, Behandlungsberichte und sonstige untersuchungs- und behandlungsbezogene medizinische Informationen, getrennt nach den folgenden Bereichen:
- Hausarzt
- Krankenhaus
- Labor und Humangenetik
- Physiotherapie
- Psychotherapie
- Dermatologie
- Urologie/Gynäkologie
- Zahnheilkunde und Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie
- weitere fachärztliche Bereiche
- weitere nicht-ärztliche Berufe
- Daten des elektronischen Medikationsplans
- Daten des elektronischen Notfalldatensatzes
- elektronische Arztbriefe
- elektronisches Zahn-Bonusheft ("eZahnbonusheft")
- Daten zur Früherkennung von Krankheiten bei Kindern (elektronisches Untersuchungsheft für Kinder, "eUntersuchungsheft")
- Daten über die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung (elektronischer Mutterpass, "eMutterpass")
- elektronische Impfdokumentation ("eImpfdokumentation")
- Ihre in die ePA übernommenen Daten aus einer von den Krankenkassen nach § 68 SGB V finanzierten elektronischen Gesundheitsakte
- von Ihnen selbst zur Verfügung gestellte Gesundheitsdaten
- elektronische Rezepte und Informationen zu deren Einlösung
- sonstige Dokumente
5.4 Kann ich Vertraulichkeitsstufen für Dokumente festlegen?
Für jedes in die ePA eingestellte Dokument können Sie eine Vertraulichkeitsstufe festlegen. Die von Ihnen, Ihren Leistungserbringern oder Ihrer Krankenkasse in die ePA eingestellten Dokumente sind nach dem Einstellen zunächst standardmäßig der Vertraulichkeitsstufe "normal" zugeordnet (Näheres dazu in Kapitel 6.3 ). Über Ihre ePA-Anwendung können Sie den Dokumenten selbstständig die Stufen "vertraulich" oder "streng vertraulich" zuweisen. Sollten Sie direkt beim Einstellen von Dokumenten in die ePA durch den Leistungserbringer eine höhere Vertraulichkeitsstufe wünschen, so kann dieser das auch direkt bei der Ablage in der ePA berücksichtigen. Bitte sprechen Sie das gegenüber Ihrem Leistungserbringer an.
Sowohl die Dokumentenkategorie als auch die Vertraulichkeitsstufe spielen bei der Vergabe von Berechtigungen eine wichtige Rolle (weitere Informationen zum Erteilen einer Berechtigung finden Sie in Kapitel 6.4 ).
5.5 Wie kann ich Daten aus einer digitalen Gesundheitsanwendung in der ePA speichern?
Manche digitalen Gesundheitsanwendungen bieten die Möglichkeit, Daten in die ePA zu übertragen. Damit eine digitale Gesundheitsanwendung Daten in Ihrer ePA speichern kann, müssen Sie in beiden Anwendungen entsprechende Freigaben vornehmen. In der ePA-Anwendung Ihrer Krankenkasse müssen Sie die gewünschte Gesundheitsanwendung zum Speichern von Daten berechtigen. In der Gesundheitsanwendung selbst müssen Sie einwilligen, dass sie Daten an die ePA weitergeben darf. Weitere Informationen über die entsprechenden Einwilligungen und Einstellung in der digitalen Gesundheitsanwendung erhalten Sie vom Hersteller der digitalen Gesundheitsanwendung.
Bitte beachten Sie, dass eine Gesundheitsanwendung ausschließlich Daten in Richtung Ihrer ePA übertragen kann. Der Hersteller Ihrer digitalen Gesundheitsanwendung hat jedoch keinen Zugriff auf die Daten in Ihrer ePA. Dies ist gesetzlich nicht erlaubt.